Die seit Jahresbeginn gesetzlich vorgeschriebene technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für elektronische Registrierkassen soll unversteuerte Bargeldeinnahmen und andere Kassenmanipulationen unterbinden oder zumindest erschweren. Weil sich jedoch die TSE-Anforderungen und die dazugehörigen Zertifizierungsvorschriften immer wieder geändert haben, war die termingerechte Einführung im Januar 2020 nicht möglich. Daher haben die Finanzbehörden im November 2019 per BMF-Schreiben eine „Nichtbeanstandungsregelung bei …
