E-Auto Prämie 2026
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So funktioniert die E-Auto Förderung 2026
1. Zulassung prüfen
Dein E-Auto wurde ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen? Dann hast du Anspruch auf die Förderung.
2. Steuererklärungen abgeben
Zur Antragsstellung brauchst du 2 Steuerbescheide (nicht älter als 3 Jahre), um dein zu versteuerndes Einkommen nachzuweisen.
3. Förderung kassieren
Reiche deinen Förderantrag inklusive der Steuerbescheide ab Mai 2026 beim BAFA ein. Das Geld wird dir überwiesen.
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Du willst wissen, ob du die Einkommensgrenzen für die neue E-Auto Förderung einhältst? Sieh dir die genaue Berechnung in WISO Steuer an – ohne etwas zu zahlen.
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Klasse! SteuerGPT begleitet einen Schritt für Schritt. So macht die Steuererklärung Spaß und kostet wenig Zeit.
Nach jahrelangen Beraterkosten dann plötzlich drauf gekommen… und siehe da, es geht auch alleine. Die Software ist Idiotensicher ;) DANKE WISO
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FAQ: E-Auto-Förderung 2026
Welche Voraussetzungen gibt es für die neue E-Auto-Prämie?
- Dein zu versteuerndes Einkommen beträgt maximal 80.000 €
- Dein E-Auto ist ab 1. Januar 2026 das erste Mal in Deutschland zugelassen worden
- Es handelt sich um ein Fahrzeug mit batterieelektrischem Antrieb, REEV, PHEV oder Brennstoffzellenfahrzeug
- Die Zulassung erfolgt mindestens 36 Monate auf dich
Wie hoch ist die Förderung?
Die Prämie ist sozial gestaffelt und setzt sich aus einer Basisförderung und Boni zusammen:
- Maximale Förderung: Bis zu 6.000 € für BEVs (bei einem Einkommen unter 45.000 € und zwei Kindern)
- Basisförderung: 3.000 € für BEVs / 1.500 € für PHEVs
- Sozial-Boni: Jeweils 1.000 € extra bei Einkommen unter 60.000 € bzw. unter 45.000 €
- Familien-Bonus: 500 € pro Kind (max. 1.000 €)
Warum benötige ich einen Steuerbescheid für den Antrag?
Der Steuerbescheid dient als Nachweis für das zu versteuernde Einkommen. Hier wurde eine Grenze von 80.000 € für die Förderung festgelegt.
Was mache ich, wenn ich bisher keine Steuererklärung abgegeben habe?
Kein Problem! Du kannst die Abgabe ganz einfach mit WISO Steuer nachholen. Auch, wenn es deine erste Steuererklärung ist.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Du musst den Antrag spätestens ein Jahr nach der Zulassung online einreichen. Das Online-Portal öffnet voraussichtlich ab Mai 2026.
Welche technischen Voraussetzungen brauche ich für den Online-Antrag?
Für die Identifizierung benötigst du eine BundID. Hierfür ist entweder ein ELSTER-Zertifikat oder ein aktivierter Online-Personalausweis (eID) erforderlich. Mit WISO Steuer können Sie Ihr ELSTER-Zertifikat bereits im Vorfeld beantragen, um für den Start im Mai bereit zu sein.
Was steckt hinter der E-Auto-Förderung 2026?
Die Bundesregierung hat den Weg für die Mobilität der Zukunft geebnet: Rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 profitieren Privatpersonen von einem neuen, sozial gestaffelten Förderprogramm für den Kauf von Elektrofahrzeugen. Ziel ist es, den Umstieg auf klimafreundliches Fahren für breite Teile der Gesellschaft attraktiv und erschwinglich zu machen.
Bis zu 6.000 € Förderung sind möglich, welche auf das Konto des Antragsstelllers überwiesen werden. Der Antrag wird online erfolgen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Startschuss soll voraussichtlich Mai 2026 sein. Bis 2029 werden 3 Milliarden Euro vergeben.
Förderstaffelung nach Einkommen
Die Prämie setzt sich wie folgt zusammen:
- 1.500 € Basisförderung für PHEV/REEV bzw. 3.000 € für BEV
- Bis zu 2.000 € Einkommensbonus
- Bis zu 1.000 € Kinderbonus
| Einkommensgrenze | Einkommensbonus | BEV gesamt | PHEV/REEV gesamt |
|---|---|---|---|
| ≤ 45.000 € | + 2.000 € | 5.000 – 6.000 € | 3.500 – 4.500 € |
| ≤ 60.000 € | + 1.000 € | 4.000 – 5.000 € | 2.500 – 3.500 € |
| ≤ 80.000 € | — | 3.000 – 4.000 € | 1.500 – 2.500 € |
Voraussetzungen für die Kaufprämie für Elektroautos
Das Programm konzentriert sich auf Neufahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 (Kauf oder Leasing), die erstmals im Inland zugelassen werden. Die Förderung gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Wichtig zu wissen: Es gilt das Datum der Zulassung, nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrags.
Sollten sich die Lieferzeiten verzögern, hat dies keinen negativen Einfluss auf deinen Förderanspruch. Maßgeblich für die Bewilligung der Prämie ist ausschließlich der Tag der Zulassung, nicht der Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses. Selbst wenn sich die Auszahlung aufgrund eines Antrags zum Jahresende in das darauffolgende Kalenderjahr verschiebt, bleibt der Anspruch grundsätzlich bestehen.
1. Einkommensgrenzen
Das neue Förderprogramm für E-Autos bezuschusst Privatpersonen beim Erwerb oder Leasing eines im Inland erstzugelassenen Neuwagens der EU-Fahrzeugklasse M1 mit reinem Batterieantrieb oder qualifizierten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender). Die fixierte Einkommensgrenze beläuft sich auf maximal 80.000 € an zu versteuerndem Einkommen pro Jahr. Dieser Grenzwert steigert sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um jeweils 5.000 € pro Kind. Er liegt für Haushalte mit zwei oder mehr Kindern folglich bei höchstens 90.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Bei verheirateten Antragstellenden, Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners addiert (sofern dieses nicht bereits im Zuge des Steuerbescheids gemeinsam veranlagt wurde).
Die Höhe des zu versteuernden Einkommens resultiert aus dem Mittelwert der zwei jeweils aktuellsten Steuerbescheide, welche höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für Förderanträge zu Beginn 2026 kann somit der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2025 und 2024 oder 2024 und 2023 genutzt werden.
2. Fahrzeug
Förderfähig sind alle Neufahrzeuge, die ab 1. Januar 2026 erstmals im Inland zugelassen wurden:
- Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb
- Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV) mit mindestens 80 Kilometern elektrische Reichweite und maximal 60 g CO₂/km Emissionen
- Fahrzeuge mit Plug-in-Hyrid-Antrieb (PHEV) mit mindestens 80 Kilometern elektrische Reichweite und maximal 60 g CO₂/km Emissionen
- Brennstoffzellenfahrzeuge
Die Voraussetzungen für REEV- und PHEV-Fahrzeuge gelten für den Zeitraum 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2027. Ab 1. Juli 2027 prüft die Bundesregierung eine Förderung, die sich an den Emissionen im realen Betrieb orientiert.
3. Mindesthaltedauer
Um Missbrauch vorzubeugen, gibt es eine Mindesthaltedauer. Sowohl bei Kauf als auch bei Leasing muss das Fahrzeug mindestens 36 Monate auf dich zugelassen bleiben. Ein vorzeitiger Weiterverkauf würde zur Rückforderung der Prämie führen.
Jetzt schnell Steuererklärung abgeben
Du möchtest gut vorbereitet sein, wenn der Startschuss zur Antragsstellung im Mai 2026 fällt? Dann gib jetzt schon deine Steuererklärung für die letzten beiden Jahre ab. Das geht besonders einfach mit WISO Steuer:
- Lass deine Steuererklärung automatisch ausfüllen – ein Foto deiner Unterlagen genügt
- Du siehst zu jeder Zeit, wie hoch deine Erstattung und das zu versteuernde Einkommen sind
- Vor der Abgabe wird deine Erklärung von oben bis unten geprüft – inklusive Tipps, wie du mehr Geld rausholen kannst
- Stell deine Fragen an den kostenlosen, persönlichen Berater
So bekommst du rechtzeitig deine Steuerbescheide, die du für den Antrag zur E-Auto-Prämie brauchst. Und oben drauf bekommst du deine Erstattung vom Finanzamt aufs Konto überwiesen!
So läuft der Antrag der neuen E-Auto-Prämie
Voraussichtlich ab Mai 2026 wird die Antragsstellung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge möglich sein. Folgende Dokumente wirst du brauchen:
- Letzte 2 Steuerbescheide von dir (und deinem Ehepartner), die maximal 3 Jahre alt sein dürfen
- Wenn du förderrelevante Kinder hast:Kindergeldnachweis der Familienkasse
- Wenn du ein Hybridelektrofahrzeug hast (von außen aufladbar): EU-Konformitätsbescheinigung für das Fahrzeug
Wichtig: Eine Identifizierung über BundID wird vorausgesetzt. Dazu benötigst du entweder einen aktivierten Online-Personalausweis (eID) oder ein ELSTER-Zertifikat.