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Weihnachtsfrieden: Ruhe vor dem Finanzamt

So arbeiten die Finanzämter rund um die Feiertage

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und mit ihr auch eine liebgewonnene Tradition der Finanzämter: der sogenannte „Weihnachtsfrieden“. In dieser Zeit verzichten die Finanzverwaltungen auf belastende Maßnahmen wie Vollstreckungen oder Betriebsprüfungen.

Kurz & knapp

  • Für eine Zeit lang setzen Finanzämter Mahnungen und Vollstreckungen aus
  • Nicht alle Finanzämter halten sich an diese Tradition
  • In einigen Ausnahmefällen verschickt das Finanzamt trotzdem Post

Was bedeutet Weihnachtsfrieden?

Der Weihnachtsfrieden ist eine besondere Regelung, bei der Finanzämter bewusst Maßnahmen vermeiden, die als belastend empfunden werden könnten. So stellt die Finanzverwaltung sicher, dass du als Steuerzahler die Weihnachtszeit möglichst ungestört verbringen kannst. Der Weihnachtsfrieden hat inzwischen eine jahrzehntelange Tradition.

Darauf verzichtet das Finanzamt während des Weihnachtsfriedens:

  • Anmahnung von Steuern oder anderen Abgaben
  • Androhung oder Festsetzung von Zwangsgeldern
  • Vorladungen von Steuerzahlern zum Finanzamt
  • Einleiten von Vollstreckungsmaßnahmen
  • Außenprüfungen
  • Verschicken von Steuer- und Bußgeldbescheiden

So handhaben die Bundesländer den Weihnachtsfrieden

Da der Weihnachtsfrieden nicht gesetzlich verankert ist, müssen sich nicht alle Finanzämter daran halten. In den meisten Bundesländern wird er jedoch eingehalten. Der genaue Zeitraum unterscheidet sich dabei etwas. Hier ein Überblick:

  • Nordrhein-Westfalen: Bereits ab dem 17. bis zum 31.12.2025 werden keine belastenden Maßnahmen ergriffen.
  • Hessen: Vom 19. bis 31.12.2025 sehen die Finanzämter von belastenden Maßnahmen ab.
  • Thüringen: Vom 22. bis zum 31.12.2025 werden keine belastenden Maßnahmen vorgenommen.
  • Bayern: Zwischen dem 22.12. und Neujahr 2025 kannst du aufatmen – keine Außenprüfungen, keine Vollstreckungen.
  • Sachsen-Anhalt: Finanzämter verzichten zwischen dem 19.12.2025 und 31.12.2025 auf belastende Maßnahmen.
  • Brandenburg: Vom 22.12.2025 bis einschließlich 30.12.2025 werden keine Vollstreckungen, Zwangsgeldandrohungen oder Mahnungen verschickt.

In anderen Bundesländern gibt es noch keine offiziellen Ankündigungen. Aber aus den Vorjahren weiß man: Auch hier wird traditionell ein Weihnachtsfrieden eingehalten. Doch 2025 geht Berlin einen anderen Weg: Die Finanzämter verzichten dort auf einen Weihnachtsfrieden und arbeiten zwischen den Feiertagen. Für den Publikumsverkehr sind die Finanzämter in Berlin aber vom 24.12.2025 bis zum 5.1.2026 geschlossen.

Gibt es auch Ausnahmen?

Leider ja. In dringenden Fällen – zum Beispiel, wenn Verjährungen drohen – können Finanzämter auch während des Weihnachtsfriedens eingreifen. Das passiert jedoch nur selten.

Maschinell erstellte Steuerbescheide oder Mahnungen können dennoch verschickt werden, denn dabei ist keine Unterscheidung zwischen Nachzahlungs- und Erstattungsfällen möglich.

Muss ich wegen des Weihnachtsfriedens länger auf meinen Steuerbescheid warten?

In der Regel verschicken die Finanzämter auch während des Weihnachtsfriedens Steuerbescheide, wenn eine Steuerrückerstattung ansteht.

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Frohe Festtage!

🎄✨ WISO Steuer wünscht euch eine besinnliche Weihnachtszeit und ein erfolgreiches neues Jahr! 🥂