24. Oktober 2023

kurz & bündig – Oktober

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Wahlfreiheit für Internetrouter

BGH untersagt Gerätezwang

Mobilfunkanbieter dürfen ihre Kunden nicht zur Nutzung bestimmter Endgeräte zwingen. Selbst mit Vertragsklauseln darf die EU-rechtliche Endgerätefreiheit nicht umgangen werden. Zu dieser Einschätzung ist der Bundesgerichtshof (BGH) gekommen, nachdem der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geklagt hatte (AZ III ZR 88/22). Die Richter betonten, dass „der Endnutzer grundsätzlich frei unter den zur Verfügung stehenden Endgeräten wählen kann“. Im konkreten Fall hatte Telefónica Deutschland bei einem O2-Tarif versucht, die Nutzung mit einem Heimrouter oder anderen standort- und kabelgebundenen Geräten zu verbieten. Der vzbv führt vergleichbare Verfahren gegen Vodafone, Mobilcom-Debitel sowie die Deutsche Telekom. Offen ist allerdings, ob die Routerfreiheit auch bei Glasfaseranschlüssen gilt. Bei sogenannten FTTH-Netzen (Fibre to the home) ist rechtlich unklar, wo der exakte Netzabschlusspunkt liegt und damit die Zuständigkeit der Betreiber endet. Diese plädieren aus ressourcentechnischen und sicherheitsrelevanten Aspekten für anbietereigene Modems als Netzabschlusspunkt.

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Weniger Mikroplastik

EU-Kommission verbietet Verwendung weitgehend

Der Einsatz von Mikroplastik wird deutlich eingeschränkt. Mit neuen Vorschriften will die Europäische Kommission die Emissionen von Mikroplastik aus möglichst vielen Produkten verringern. Sie untersagt den Verkauf von Mikroplastik sowie von Produkten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde und die dieses bei der Verwendung freisetzen. Ziel ist zu verhindern, dass annähernd eine halbe Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt gelangen. Der Beschränkung unterliegen alle synthetischen Polymerpartikel unter 5 Millimeter, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind. Schon jetzt gilt ein Verkaufsverbot für bestimmte Zusätze, darunter für losen Glitter und Mikroperlen in Kosmetika. Weitere Verbote wie die Verwendung spezieller Granulate, die für Sportflächen mit künstlichem Bodenbelag verwendet werden und als größte Quelle von bewusst verwendetem Mikroplastik in der Umwelt gelten, werden nach einer Übergangsfrist in Kraft treten. So sollen Betroffene Zeit für die Entwicklung von Alternativen haben. Im Null-Schadstoff-Aktionsplan hat die Kommission das Ziel festgelegt, die Verschmutzung durch Mikroplastik bis zum Jahr 2030 um 30 Prozent zu verringern.

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Kinderreisepass wird abgeschafft

Reisepass mit Chip wird Pflicht

Reisen Kinder außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Schengen-Raums, benötigen sie zukünftig einen vollwertigen elektronischen Reisepass mit Chip. Wie Bundestag und Bundesrat beschlossen haben, wird der bisherige Kinderreisepass ab Januar 2024 abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit. Der elektronische Reisepass für Kinder ist mit 37,50 Euro (ab 24 Jahre: 60 Euro) deutlich teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro. Dafür ist das Dokument dann sechs statt wie bisher ein Jahr gültig. Die längere Gültigkeit besteht aber nur, wenn die Identifikation zweifelsfrei möglich ist, es also keine wesentliche Veränderung des Erscheinungsbilds gegeben hat. Mit dem integrierten Speicherchip vereinfacht der Reisepass für Kinder vor allem die Einreise in visumspflichtige Länder wie die USA. Für den nordamerikanischen Staat ist damit die nötige Einreise-Registrierung (ESTA) digital möglich. Das bisher zusätzliche Visum zum Kinderreisepass entfällt somit. Außerdem dürfen Behörden ab kommendem Jahr Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten im Inland auf Wunsch per Post an antragstellende Personen versenden.