Ausgesperrt: Schlüsseldienst absetzen
Nur mal kurz vors Haus gegangen und schon ist es passiert: Die Haustür fällt ins Schloss und man selbst steht vor der verschlossenen Tür, natürlich ohne Schlüssel. Der Schlüsseldienst lässt sich seine herbeigerufene Hilfe meist fürstlich entlohnen. Davon können Sie sich aber etwas zurückholen und der Staat hilft dabei. Die Kosten für den Schlüsseldienst können Sie von der Steuer absetzen – und zwar als haushaltsnahe Dienstleistung oder als Handwerkerleistung. Einzige Voraussetzung für den Steuervorteil: Das Malheur passierte in Nähe Ihres Haushaltes.
In unserem Beispiel belaufen sich die Kosten für den Schlüsseldienst insgesamt auf 350 Euro. Davon sind 50 Euro Materialkosten, die nicht absetzbar sind. Von den restlichen 300 Euro werden 20 Prozent erstattet, also 60 Euro. Wir gehen von einem zu versteuernden Bruttolohn von 45.300 Euro aus.
Zahlen Sie den Schlüsseldienst keinesfalls bereits bar an der Haustür. Bestehen Sie unbedingt auf eine Rechnung, auf der alle Kosten nach ihrer Art aufgelistet sind, und bezahlen Sie diese ausschließlich per Überweisung. Alternativ können Sie dem Fachmann eine Sofortüberweisung mittels Online-Banking oder PayPal anbieten. Steuerlich begünstigt sind ausschließlich Arbeits-, Anfahrts- und Maschinenkosten sowie Verbrauchsmittel.