21. September 2023

Entlastungsbetrag: Rechnungen sammeln und einreichen

Pflege ist aufwendig und teuer. Dabei haben alle Pflegebedürftigen einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Voraussetzung ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.

Dass Pflege teuer ist, haben auch schon Politiker im vergangenen Jahrtausend erkannt. Damit sich Menschen die eigene Pflege leisten können, wurde am 1. Januar 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Die Versicherungspflicht gilt seither für alle gesetzlich wie privat Versicherten. Weitere Unterstützung bietet der Entlastungsbetrag. Er soll Angebote finanzieren, die pflegende Angehörige entlasten. Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Zu ihnen zählen etwa haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter sowie Tages- und Nachtpflege. Auch die Kosten für Unterkunft und Mahlzeiten können angerechnet werden. Geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte übernehmen für einige Stunden im Monat verschiedene Aufgaben. So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken.

Jeder hat einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, sobald die Pflegebedürftigkeit durch die Einstufung in einen der Pflegegrade 1 bis 5 festgestellt wurde und man zu Hause gepflegt wird. Daher muss nicht einmal ein gesonderter Antrag gestellt werden. Die Leistungen müssen allerdings nach dem aktuellen Landesrecht qualifiziert sein. Bezahlt werden sie außerdem nur, wenn Sie die entsprechenden Rechnungen einreichen. Zunächst müssen Sie ein passendes Angebot auswählen und aus eigener Tasche bezahlen. Anschließend erstattet die Pflegeversicherung den Betrag. Der Pflege- oder Entlastungsdienst kann auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn Sie eine Abtretungserklärung abgeben. In Vorkasse müssen Sie dann nicht mehr treten. Lassen Sie sich dann aber regelmäßig eine Übersicht über die eingereichten Rechnungen geben, damit Sie den Überblick über Ihr vorhandenes Budget behalten. Werden die 125 Euro in einem Monat nicht ausgeschöpft, kann der Restbetrag in den Folgemonaten innerhalb eines Kalenderjahres genutzt werden.

Also dann: Rechnungen sammeln und bei der Pflegekasse einreichen!

Stephan Göhrmann ist Leiter des Referats Kommunikation und Pressesprecher der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. In dieser Tätigkeit steht er im ständigen engen Austausch mit den einzelnen Fachreferaten.