27. November 2023

Feuer und Feinstaub

© Dariusz Jarzabek/Shutterstock

Von draußen prasselt Regen gegen die Fenster, drinnen wärmt ein knisterndes Feuer im Holzofen Herz und Seele. Für viele ist ein Feuerchen daheim der Inbegriff der Gemütlichkeit. Doch war da nicht was mit Feinstaub? Helfen Partikelfilter und andere Maßnahmen? Und was ist mit dem Heizungsgesetz? Wichtig für Besitzer von Kaminöfen: Bis Ende 2024 müssen Kamine und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb gegangen sind, umgerüstet werden. Ein Überblick über Kamine, Feinstaub und Verordnungen.

„Einzelraumfeuerungsanlagen“, so unromantisch nennen Kenner Kamine und Öfen im Fachjargon. Ihre Nutzer versprechen sich Wohnqualität, Behaglichkeit, die Möglichkeit, hin und wieder ins Feuer zu starren wie unsere Vorfahren. Für einige ist diese Art des Heizens auch eine kostengünstige Alternative zur Heizung oder sogar die einzige Wärmequelle. Doch die nach Erhebungen des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks rund 11,5 Millionen Öfen und Kamine in Deutschland verursachen dem Umweltbundesamt (UBA) zufolge im Schnitt so viel Feinstaub wie der gesamte Straßenverkehr in einem Jahr – obwohl sie nur saisonal betrieben werden.

Gesetze

Zum 1. Januar 2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich Heizungsgesetz genannt, in Kraft. Manche fürchteten ein generelles und sofortiges Verbot von Kaminöfen, doch dies ist bislang nicht geplant. Tatsächlich sind Kaminöfen vom GEG nicht betroffen, da sie nicht als Heizungsanlagen gelten.

mehr lesen Sie in verbraucherblick 11/2023.

Bestellung Einzelheft
E-Paper 11/2023: 5 €

Bestellung Abo
E-Paper: 12 Ausgaben für 12 € pro Jahr

Maximilian Modler hat die Electronic Media School in Potsdam besucht und dort ein crossmediales Volontariat mit Schwerpunkt auf Verbraucher- und Wirtschaftsthemen absolviert. Er lebt und schreibt in Berlin, unter anderem für Spiegel Online, die Stiftung Warentest und natürlich für verbraucherblick.