18. März 2024

Jetzt reichts!

© Golubovy/Shutterstock

Ob Strom oder Handy, Fitnessstudio, Partnervermittlung, Bahncard oder Versicherungsvertrag: Niemand muss sich ewig binden. Seit März 2022 gelten mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge sogar Regeln, die das Aussteigen aus Verträgen einfacher machen. Abos, Mitgliedschaften und andere laufende Verträge können seitdem monatlich gekündigt werden. Außerdem sind Unternehmen verpflichtet, die einfache Kündigung per Mausklick über einen Button auf ihrer Webseite zu ermöglichen.

Preisnachlässen und Leistungsanpassungen um neue Kundschaft buhlen, hängen Bestandskunden jahrelang im gleichen Tarif fest. Darum ist es sinnvoll, regelmäßig nach Alternativen für bestehende Verträge mit Versicherungen, Handy- oder Energieanbietern zu suchen und die teuren Altverträge einfach mal zu kündigen. Wer sich zu einem Vertragswechsel aufrafft, bekommt im günstigsten Fall eine bessere Leistung für weniger Geld.

Form und Kündigungsfristen

Seit März 2022 ist es möglich, Abonnements, Mitgliedschaften und andere laufende Verträge monatlich zu kündigen, anstatt wie vorher mit einer Frist von drei Monaten. Die meisten Verträge können per E-Mail gekündigt werden. Sogar eine Kündigung per SMS oder am Telefon ist möglich. Ausnahmen sind Arbeits- und Mietverträge. Wichtig ist es, bei der Kündigung die Vertrags- und Kundennummer anzugeben. Eine Eingangsbestätigung vonseiten des Vertragspartners ist nicht notwendig. Es gibt keinen Anspruch darauf.

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Alena Hecker beschäftigt sich als freie Journalistin mit Verbraucherthemen aller Art. Sie hat bereits für die Stiftung Warentest und das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip gearbeitet und schreibt seit 2016 auch für verbraucherblick.