23. November 2023

Kassenpatient plus

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Wer kennt das nicht von seiner gesetzlichen Krankenkasse: Bei Zahnersatz wird es mitunter richtig teuer, im Krankenhaus gibt es nur das schnöde Mehrbettzimmer und der Chefarzt lässt sich auch nicht blicken. Und wer beispielsweise zum Heilpraktiker möchte, muss die Leistung in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Für diejenigen, die sich mit dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen nicht zufriedengeben möchten, bieten Versicherer diverse Krankenzusatzversicherungen an. Lohnen sich solche Policen? Was kosten sie und was steht im Kleingedruckten?

Geht es um Gesundheitsleistungen, können viele gesetzlich Krankenversicherte ein Lied von hohen Zusatzkosten singen, wenn sie mehr als die Basisvariante wünschen. Beispiel Krankenhaus: Kassenpatienten müssen sich üblicherweise mit einem Mehrbettzimmer begnügen. Chefarztvisite? Die Ausnahme. Und wenn es um Zahnersatz geht, übernimmt die Kasse lediglich Basisleistungen. Wer Zahnersatz aus Keramik oder Kunststoff statt Amalgam wünscht, muss extra zahlen. Was also tun? Nicht jeder kann und will deswegen in die private Krankenversicherung wechseln. An diesem Punkt kommen Versicherer ins Spiel, die Angebote für diverse Upgrades bereithalten.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen

  • Krankheit ab dem 43. Tag bei Angestellten: 70 Prozent des Bruttogehalts
  • Krankheit ab dem 43. Tag bei Selbstständigen: 70 Prozent des Arbeitseinkommens – bei Abgabe einer Wahlerklärung für Krankengeld gegenüber der Krankenkasse
  • Zahnersatz: 60 Prozent Festzuschuss für Regelversorgung, bei 5 Jahren lückenlosem Bonusheft 70 Prozent, bei 10 Jahren 75 Prozent – Zuschuss lediglich auf Regelversorgung, Eigenanteil höher bei teureren Extras wie Keramik
  • Krankheit im Ausland: Kostenübernahme gemäß der im Reiseland geltenden Vorschriften – sofern es sich um ein EU-Land oder ein Land handelt, mit dem die EU ein Sozialversicherungsabkommen hat, woanders keine Kostenübernahme
  • Alternative Heilmethoden: eingeschränkte Kostenübernahme, variiert von Kasse zu Kasse, abhängig von der Heilmethode
  • Brillen: bei Verordnung vom Augenarzt Kostenübernahme für gewöhnliche Gläser, nicht für das Gestell, Versicherte zahlen 5 bis 10 Euro pro Glas, Gleitsichtgläser und dünnere Qualitätsgläser ausgenommen
  • Hörgeräte: alle 6 Jahre Grundversorgung bei Verordnung durch HNO, Versicherte zahlen 10 Euro pro Gerät, Extrakosten bei leistungsfähigeren Geräte
  • Unterbringung im Krankenhaus: in der Regel Mehrbettzimmer, keine Klinikwahl, Versicherte zahlen pro Tag 10 Euro (Ausnahme: Zuzahlungsbefreiung), Deckelung auf 28 Tage pro Jahr

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Claudia Lindenberg ist seit 1998 als Journalistin mit Schwerpunkt auf Finanzthemen tätig. Die studierte Volkswirtin arbeitet seit 2016 als freie Finanzjournalistin und hat sich auf die Themen Immobilien und Immobilienfinanzierung, Versicherungen sowie Geldanlage und Investmentfonds spezialisiert.