26. Februar 2016

Konto für jeden: Gesetz gewährt jedem Basiskonto und sorgt für Transparenz

Der Bundestag hat am Mittwoch den Weg für ein Basiskonto für jedermann frei gemacht. Das Gesetz (Drucksache 18/7691) regelt den freien Kontenzugang innerhalb von zehn Geschäftstagen. Zudem werden Verbrauchern mit bestehenden Girokonten eine bessere Vergleichbarkeit der Kontenentgelte und ein vereinfachter Kontenwechsel zugesichert. Damit reagiert die Politik unter anderem auf die gestiegene Flüchtlingszahl. Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Menschen ohne Aufenthaltstitel muss ein Girokonto gewährt werden, das Ein- und Auszahlungsgeschäfte, Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft ermöglicht. Banken dürfen für diese Leistungen nur angemessene Gebühren verlangen, über welche die Geldinstitute zudem auch Bestandskunden informieren müssen. Unterhalb von 100 Euro Guthaben dürfen Konten nicht mehr gekündigt werden. Knackpunkt in der Praxis könnte die Gebührenregelung werden. Verbraucherschützer kritisieren, dass Banken betroffene Kunden über teure Gebühren von Girokonten fernhalten könnten.