13. Dezember 2018

Krankenversicherung kompakt

Entlastung bei Beiträgen
Gesetzlich Krankenversicherte

Ab 1.1.2019 zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder je die Hälfte der Krankenkassenbeiträge. Das wurde mit dem GKV-Entlastungsgesetz beschlossen. Zuvor musste der sogenannte Zusatzbeitrag allein vom Arbeitnehmer gezahlt werden. Für gesetzlich Versicherte bedeutet das eine spürbare Entlastung. Bei einem Bruttogehalt von 3000 Euro sind das rund 15 Euro im Monat weniger Krankenkassenbeitrag, rechnet das Bundesgesundheitsministerium vor.

Auch für Rentner gilt dann wieder die paritätische Regelung: Rentner und Rentenversicherung zahlen je die Hälfte. Der GKV-Beitrag bleibt 2019 unverändert bei 14,9 Prozent. Der Zusatzbeitrag sinkt auf durchschnittlich 0,9 Prozent, vorher lag er bei 1 Prozent. Das neue Gesetz sieht außerdem vor, dass Krankenkassen nicht mehr so hohe Überschüsse anhäufen dürfen. Übersteigt das Plus den Grenzwert, darf die Kasse ihren Zusatzbeitrag nicht mehr erhöhen. Weiterhin müssen Überschüsse ab dem Jahr 2020 innerhalb von drei Jahren abgebaut werden.

Freiwillig Versicherte Kleinselbstständige zahlen deutlich weniger. Der Mindestbeitrag wird mehr als halbiert und sinkt auf rund 160 Euro monatlich. Damit sollen die Selbstständigen entlastet werden. Denn es wurde bislang ein Mindesteinkommen zugrunde gelegt, das teilweise deutlich über dem wirklichen Einkommen lag. Auch bei Kranken- oder Mutterschaftsgeld werden Selbstständige entlastet und müssen nicht mehr den Mindestbeitrag leisten, sondern nur den Anteil auf ihre tatsächlichen Einnahmen. Außerdem wird die Bürokratie abgebaut, weil weniger Unterlagen vorgelegt werden müssen. Wer Einkommensänderungen meldet, für den kann sich der Beitrag bis zu 12 Monate rückwirkend ändern.

Soldatinnen und Soldaten haben es einfacher, in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, wenn sie aus dem Dienst in der Bundewehr ausscheiden. Das soll den Übergang ins Zivilleben erleichtern.

Schuldenanhäufung von freiwillig Versicherten soll künftig vermieden werden. Bislang kam es rasch zu hoher Verschuldung, wenn ein Mitglied unbekannt verzogen war oder die Kasse gewechselt hatte, ohne bei der bisherigen Kasse ordentlich zu kündigen. Die Kasse verlangte für die fragliche Zeit den Höchstsatz. In solchen ungeklärten Fällen muss jetzt die Kasse ihrerseits die Mitgliedschaft kündigen.

Sozialabgaben
Beitrag zur Pflegeversicherung steigt

Arbeitnehmer werden bei den Krankenkassenbeiträgen entlastet, ebenso sinkt der Beitrag der Arbeitslosenversicherung von 3 auf 2,5 Prozent ab 2019. Allerdings steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent. Kinderlose über 23 Jahre müssen einen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten leisten. Die Erhöhung ist notwendig, um die geplanten Verbesserungen in der Pflege zu finanzieren, unter anderem das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Dafür verspricht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Beitragsstabilität bis zum Jahr 2022.

Krankenkassen reich wie nie
Über 20 Milliarden Euro Reserven

Im dritten Quartal 2018 sind die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) reich wie nie zuvor. Erstmals überschritten die Finanzreserven die 20-Milliarden-Euro-Grenze. Das ist mehr als das Vierfache der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve. Den höchsten Überschuss erwirtschafteten die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) mit 371 Millionen Euro im ersten Halbjahr. Grund für das Plus sei laut Bundesgesundheitsministerium die gute konjunkturelle Lage mit einer positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Es gibt also viele Einnahmen für die Kassen. Daher wird der Zusatzbeitrag für das Jahr 2019 moderat bleiben und sogar etwas sinken, von 1 Prozent auf durchschnittlich 0,9 Prozentpunkte.

 

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