19. April 2023

kurz & bündig – April

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Diskriminierung beendet

Neue Regeln bei der Blutspende

Am 31. März stimmte der Bundesrat der Änderung des Transfusionsgesetzes zu. Damit endet die Diskriminierung von homosexuellen Männern und Transpersonen beim Blutspenden. Bisher waren diese Personen für vier Monate für Spenden gesperrt, sofern sie kürzlich mit mehr als einem Partner Sex hatten. Damit sollte das Risiko einer HIV-Infektion minimiert werden. Es gibt aber keinen Nachweis, dass dieses Ausschlussverfahren zu höherem Schutz führt. Allerdings bleibt es weiterhin möglich, Menschen – unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung – aufgrund des Sexualverhaltens von einer Spende auszuschließen. Außerdem wird die Altersgrenze für Blutspender angehoben. Bisher war für Neulinge mit 65 Jahren und für langjährige Spender mit 70 Jahren Schluss. In Zukunft gibt es keine Altersgrenze mehr, nur der verantwortliche Arzt muss die individuelle Tauglichkeit bestätigen.

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„Verfahrensrechtliche Waffengleichheit“

Blitzer-Urteil: Recht auf umfassende Akteneinsicht

Wer geblitzt wurde, hat Rechte. Auch die Einsicht in Wartungs-, Reparatur- oder Eichnachweise des entsprechenden Gerätes zur Geschwindigkeitsmessung darf nicht verweigert werden. Das hat der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof (VerfGH) nach einer Verfassungsbeschwerde entschieden und damit die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben (AZ 1 VB 38/18). Es bedürfe, so die Richter, der „verfahrensrechtlichen Waffengleichheit“ zwischen Behörde und Bürger sowie erweiterten Verteidigungsmöglichkeiten. Dazu zählen auch Informationen, die sich außerhalb der Verfahrensakte befinden und Betroffene entlasten können. Im konkreten Fall wurde einem Autofahrer vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 44 Stundenkilometer überschritten zu haben. Daraufhin wurden dem Autofahrer auf dessen Anfrage zwar die Ermittlungsakte und Rohmessdaten, nicht aber die gerätespezifischen Wartungs-, Reparatur- und Eichnachweise übermittelt, auf die er jedoch ebenso Anspruch hatte.

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Riskante Arzneistoffe für Ältere

PRISCUS-Liste deutlich erweitert

Betagte und Hochbetagte nehmen häufig einige Medikamente ein. Doch im Alter sind manche Arzneistoffe nicht mehr gut geeignet, weil sie schlechter vertragen werden. Die sogenannte PRISCUS-Liste verzeichnet bereits seit 2010 Substanzen, die als „potenziell inadäquate Medikamente“ (PIM) für ältere Menschen gelten, da sie ein erhöhtes Risiko an unerwünschten Arzneimittelereignissen bergen. Empfehlungen für den Einsatz bestimmter Wirkstoffe ändern sich jedoch mit der Zeit, weshalb solche Listen regelmäßig aktualisiert werden müssen. Statt wie bisher 83 umfasst die von 59 Experten überarbeitete Version 2.0 nun 177 Arzneistoffe. Hinzugekommen sind unter anderem Mittel gegen Diabetes und Parkinson sowie Muskelrelaxanzien und Betablocker. Version 2.0 muss sich noch im Praxisalltag bewähren und in Studien validiert werden.