17. Dezember 2023

kurz & bündig – NEU 2024

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NEU 2024

Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen des kommenden Jahres für Verbraucher aktuell zusammengefasst. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit. 

Umbaupflichten für Heizungsanlagen starten

In Neubauten in Neubaugebieten dürfen ab Januar 2024 nur noch Heizungen mit einem Anteil Erneuerbarer Energien (EE) von mindestens 65 Prozent installiert werden. Außerhalb eines Neubaugebietes gilt diese Pflicht abhängig von der kommunalen Wärmeplanung frühestens ab 2026, spätestens ab Mitte 2028. Das besagt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Bei Neuinstallationen sind individuelle Komplettlösungen mit einem rechnerischen Nachweis des EE-Anteils von 65 Prozent sowie folgende Optionen möglich: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung (Kombination aus erneuerbarer Heizung und Gas- oder Ölkessel), Solarthermie oder H2-Ready-Gasheizungen mit Umstelloption auf 100 Prozent Wasserstoff. Bestandsheizungen können weiter betrieben oder repariert werden. Für kaputte Erdgas- oder Ölheizungen oder Anlagen, die über 30 Jahre alt sind, gibt es Übergangs- und Härtefalllösungen bis hin zur Aufhebung der Umstellpflicht.

Bis Fristablauf dürfen weiterhin neue Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden, die aber ab 2029 mit mindestens 15 Prozent und ab 2045 mit 100 Prozent EE-Anteil betrieben werden müssen. Vermieter können vom Heizungsneubau bis zu 10 Prozent der Kosten aber maximal 50 Cent pro Quadratmeter im Monat umlegen. Eine Energieberatung sowie der Heizungseinbau oder -tausch werden vom Bund mit einer Grundförderung (30 Prozent) und einem Geschwindigkeitsbonus (20 Prozent) bezuschusst und über die steuerliche Abschreibung von 20 Prozent unterstützt. Die Gesamtförderung beträgt maximal 70 Prozent der Gesamtkosten. Die jeweiligen Fördersätze listet die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) auf.

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Bürgergeld steigt deutlich

Die Regelsätze für Sozialhilfe und Bürgergeld erhöhen sich am 1. Januar 2024 um gut 12 Prozent. Eine alleinstehende Person erhält dann 563 Euro monatlich statt bisher 502 Euro. Auch die Beiträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um 12 Prozent. Die deutliche Erhöhung kommt durch die Einführung des Bürgergeldes Anfang 2023. Damit wurde festgeschrieben, dass die Regelbedarfe der Empfänger regelmäßig angepasst werden müssen. Eine Preisentwicklung wird nun nicht mehr rückwirkend, wie bisher, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angeglichen. Die stark angestiegenen Lebenshaltungskosten und Energiepreise haben zu dieser Anpassung geführt.

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Nebenkostenprivileg entfällt

Ab Juli 2024 dürfen Mieter ihre Fernsehempfangsart frei wählen. Dann endet die Übergangsfrist des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) und damit das sogenannte Nebenkostenprivileg. Das hatte Vermietern beziehungsweise Immobilienverwaltern ermöglicht, einen Sammelvertrag mit einem Kabelnetzbetreiber abzuschließen sowie die Kosten für den Kabelanschluss über die Betriebskosten abzurechnen und auf die Mieter umzulegen. Mieter, die ab Juli kein Kabel mehr nutzen wollen, müssen dafür nicht mehr bezahlen, sich aber um ihren Fernsehempfang selbst kümmern. Wer künftig keinen Kabelanschluss mehr möchte, muss nicht tätig werden. Wer jedoch weiter per Kabel sein Fernsehprogramm empfangen will, muss einen Einzelvertrag mit dem Kabelnetzanbieter vor Ort abschließen. Sollten Mieter das bis Ende Juni nicht erledigt haben, könnten sie ohne TV-Signal dastehen.

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Legaler Joint ab 1. April

Die geplante Teil-Legalisierung von Cannabiskonsum wird etwas länger auf sich warten lassen. Der ursprünglich angestrebte Termin vom 1.1.2024 für das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes verstreicht. Dafür ist Ende November nach monatelangen Verhandlungen und Terminverschiebungen endlich Bewegung in die Diskussion gekommen. Die Ampelkoalition hat sich abschließend auf letzte Details verständigt. Das Ergebnis ist ein merklich entschärftes Gesetz, das zum 1. April in Kraft treten soll. Es muss allerdings noch im Bundestag beschlossen werden. Auch der Bundesrat wird sich dazu beraten müssen, wenn auch nur pro forma.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Cannabis im Betäubungsmittelgesetz nicht länger als verbotene Substanz gilt. Der Besitz von 25 Gramm ist für Volljährige straffrei. Eine Menge zwischen 25 und 30 Gramm stellt im öffentlichen Raum eine Ordnungswidrigkeit dar, im privaten Raum gilt das für 50 bis 60 Gramm. Erst bei noch größeren Mengen wird der Besitz strafbar, könnte also mit Gefängnis geahndet werden. Die maximale Geldstrafe wird von 100.000 auf 30.000 Euro gesenkt. Weiterhin ist erlaubt, bis zu drei weibliche Pflanzen privat zu kultivieren und, allerdings erst ab 1. Juli, sich in Vereinen zu organisieren, um „Gras“ gemeinschaftlich anzubauen und gegenseitig abzugeben. Ein Verkauf in lizenzierten Geschäften wird allerdings vorerst nicht realisiert. Die Bannzone rund um Schulen und Kitas fällt mit 100 Metern Mindestabstand nur halb so weitläufig aus wie zuvor geplant. Schließlich ist die Frage um THC-Grenzwerte, also maximale Blutwerte für den für die Rauschwirkung verantwortlichen Wirkstoff THC, beim Autofahren noch offen, soll aber bis Ende März geklärt werden.

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Pfand auf alle Einwegflaschen

Am 1. Januar 2024 fällt die letzte Ausnahme bei Pfand auf Getränkeverpackungen. Dann kosten auch Einwegflaschen für milchhaltige Getränke die üblichen 25 Cent Pfand. Betroffen davon sind vor allem Joghurt- oder Kakaodrinks und Kaffee-Milch-Mischungen. Damit endet für die Verbraucher das Rätselraten, welche Flaschen doch noch pfandfrei sind und warum der Pfandautomat sie nicht akzeptiert. Eine Novelle des Verpackungsgesetzes schafft diese Einheitlichkeit. Bereits 2022 waren Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte in Dosen oder PET-Flaschen mit Pfand versehen worden. Die umfassende Pfandregelung soll verhindern, dass die Flaschen der beliebten Milchdrinks als Müll im Straßengraben landen. Ab 2025 müssen außerdem alle PET-Einwegflaschen eine Recyclingquote von 25 Prozent erfüllen. Laut Gesetz soll der Prozentsatz des wiederverwerteten Kunststoffs in Zukunft schrittweise ansteigen.

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USB-C bald Standard-Ladekabel

Bald heißt es deutlich weniger Kabelwirrwarr beim Aufladen: Ab Dezember 2024 müssen viele Elektrogeräte einen einheitlichen USB-C-Ladeanschluss haben, darunter Handys, Tablets und E-Reader, Digitalkameras, Tastaturen, tragbare Lautsprecherboxen und Kopfhörer. Zahlreiche Modelle haben diesen Ladeanschluss ohnehin, aber dann wird er aufgrund einer EU-Richtlinie für Neugeräte zur Pflicht. Ab Frühjahr 2026 fallen auch Laptops unter die Vorschrift. Für Geräte, die bereits auf dem Markt sind, besteht indes keine Pflicht zur Nachrüstung. Die Regelung soll unnötige Ausgaben für eine Vielzahl unterschiedlicher Ladekabel verringern und helfen, Elektroschrott zu vermeiden.

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Call-by-Call läuft Ende des Jahres aus

Eine Ära in der Telefonie neigt sich dem Ende zu: Seit 26 Jahren sparen Festnetzkunden dank des sogenannten Call-by-Call (CbC). Nur noch bis 31. Dezember 2024 können Verbraucher beim Telefonieren und Faxen günstigere Tarife wählen, indem sie günstige Vorwahlnummern verwenden. Danach schaltet die Deutsche Telekom das sogenannte Offline-Billing ab, über das andere Anbieter Preise und Dienstinhalte frei bestimmen und die Zahlung abwickeln. Die Deutsche Telekom und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hatten sich nicht auf eine Fortsetzung über 2024 hinaus verständigt. Der rechtliche Zwang für CbC war bereits 2019 ausgelaufen. Teure Premium-Servicenummern wie 0900, 01805 und 11833 werden aber fortgeführt, dann über das Online-Billing. Mit diesem Verfahren werden laut VATM die Kosten aus Festnetz und Mobilfunk „einheitlich und maximal transparent gestaltet“.

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Pflegereform

Das Pflegegeld steigt zum 1. Januar 2024, und zwar um rund 5 Prozent. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 zum Beispiel erhalten dann monatlich 45 Euro mehr und damit 946 Euro. Auch die Sachleistungen, zu denen unter anderem häusliche Betreuung und Hilfe im Haushalt zählen, steigen um etwa 5 Prozent an. Bei Pflegegrad 5 etwa gibt es 105 Euro mehr und damit 2200 Euro monatlich. Für Heimbewohner erhöht sich der staatliche Zuschuss an den Pflegekosten deutlich: Im 1. Wohnjahr erhalten sie 15 Prozent Zuschuss, im 2. Wohnjahr 30 Prozent, im 3. Wohnjahr 50 Prozent und ab dem 4. Wohnjahr immer 75 Prozent. Alle Pflegeleistungen im Überblick finden Sie in unserem Artikel zur Pflegereform ^Link auf Artikel Pflegereform 12/2023^.

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Deutschlandticket

Wie es 2024 mit dem Deutschlandticket weitergehen wird, ist noch nicht absehbar. Bislang ist unklar, ob es bei dem Preis von monatlich 49 Euro bleibt oder teurer wird. Auf Grundlage eines Vorschlags, den die Verkehrsminister der Länder noch erarbeiten müssen, werden Bund und Länder entscheiden, wie das Ticket künftig finanziert wird und welcher Ticketpreis sich daraus ergibt. Mittel, die 2023 nicht verbraucht wurden, sollen zusätzlich für die Finanzierung zur Verfügung stehen. Laut ADAC bleibt der Preis bis April 2024 erstmal stabil.

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Mindestlohn

Zum 1.1.2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro die Stunde, zum 1.1.2025 dann nochmals, und zwar auf 12,82 Euro. Die letzte Erhöhung auf glatte 12 Euro hatte es im Oktober 2022 gegeben. Auch Auszubildende dürfen sich auf mehr Geld im Portemonnaie freuen: im 1. Lehrjahr auf 649 Euro, im 2. auf 766 Euro. Im 3. steigt der monatliche Mindestlohn auf 876 Euro und im 4. auf 909 Euro.

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Mehr Rente und Erwerbsminderungsrente

Ab Juli 2024 dürfen sich gut drei Millionen Menschen in Deutschland über mehr Erwerbsminderungsrente freuen. Die Erhöhung hängt vom Rentenbeginn ab: Bei wem dieser zwischen 2001 und Juni 2014 lag, der erhält einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Bei Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 gibt es eine Erhöhung von 4,5 Prozent. Da die Rentenversicherung automatisch die Ansprüche prüft, ist keine Antragstellung nötig. Ebenfalls ab Jahresmitte wird der Alterslohn erhöht. Die genaue Höhe steht noch nicht fest. Der Schätzung des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung zufolge wird das Plus erstmal bundeseinheitlich 3,5 Prozent betragen. Die exakte Anpassung wird allerdings erst im Frühjahr 2024 festgelegt.

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Beitragsbemessungsgrenzen

Im Jahr 2024 gibt es wieder einige Beitragsgrenzen für Versicherungen zu beachten:

▪ Beitragsbemessungsgrenze GKV: 5175 Euro monatlich (2023: 4987,50 Euro)

▪ Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung neue Bundesländer: 7450 Euro monatlich (2023: 7100 Euro)

▪ Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung alte Bundesländer: 7550 Euro monatlich (2023: 7300 Euro)

▪ Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung: 5775 Euro monatlich (2023: 5500 Euro)

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Arbeitnehmer-Sparzulage

Bausparen wird ab 2024 für mehr Menschen attraktiv. Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage wurden im Vermögensbildungsgesetz auf mehr als das Doppelte erhöht. Alleinstehende dürfen ab kommendem Jahr bis zu 40.000 statt nur bis zu 17.900 Euro brutto im Jahr verdienen, um diese staatliche Jahresprämie von maximal 43 Euro als Teil der vermögenswirksamen Leistungen über den Arbeitgeber zu erhalten. Bei Verheirateten liegt die Grenze bei 80.000 Euro für eine Jahreszulage von maximal 86 Euro. Die Zahl der Anspruchsberechtigten kann laut Schätzungen auf 13,8 Millionen Menschen wachsen.

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Elterngeld

Besserverdiener bekommen im neuen Jahr kein Elterngeld mehr. Die Einkommensgrenze für diese Sozialleistung soll allerdings nur schrittweise sinken und weniger stark als ursprünglich geplant. Ab 1. April 2024 bekommen Paare das Elterngeld nur bis zu einem zu versteuernden Einkommen von maximal 200.000 statt bisher 300.000 Euro. Ab 2025 fällt diese Einkommensgrenze auf 175.000 Euro.

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Kinderkrankentage

Erst 10, dann 30 und nun werden es 15 Arbeitstage: Nach der Sonderregelung aufgrund von Corona wird der Anspruch auf Kinderkrankentage ab 2024 wieder gesenkt. Ab dann bekommt jedes Elternteil Kinderkrankengeld gezahlt, für maximal 15 Arbeitstage pro Kind und in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage pro Elternteil beläuft sich bei mehreren Kindern auf 35 Arbeitstage (statt wie vor der Corona-Sonderregelung 25). Alleinerziehende erhalten die sogenannte Entgeltersatzleistung für maximal 30 Arbeitstage pro Kind beziehungsweise bei mehreren Kindern für insgesamt maximal 70 Arbeitstage (statt 50).

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Flaschenverschlüsse

Sie sind umständlich und nerven, sollen aber die Umwelt schützen: Sogenannte Tethered Caps sorgen dafür, dass die Plastikdeckel auch nach dem Öffnen fest an Flaschen oder Tetra Paks bleiben. Bereits jetzt an vielen Produkten zu finden, werden sie ab Juli 2024 aufgrund einer EU-Vorgabe zur Pflicht für Einweg-Getränkeverpackungen mit bis zu drei Liter Volumen, sofern diese ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen.