18. Februar 2020

kurz & bündig – Februar 2020

Anspruch auf Kitaplatz
Schadensersatz wegen Verdienstausfall

Versäumt eine Kommune, ausreichend Kitaplätze breitzustellen, und kann ein Elternteil daher nicht in den Beruf zurückkehren, bestehen gute Chancen auf Schadensersatz wegen Erwerbsausfall. So hat das Landgericht Berlin den Fall einer berufstätigen Mutter aus dem Berliner Stadtteil Pankow bewertet und wies das Land Berlin laut Berliner Morgenpost zur Zahlung von 7500 Euro an. Die Mutter hatte zum ersten Geburtstag ihres Nachwuchses nicht wieder in ihren Job einsteigen können, sondern erst fünf Monate später als geplant. Der Grund: Sie hatte keinen Betreuungsplatz bekommen, obwohl sie schon in der Schwangerschaft mit der Suche begonnen hatte. Bereits in mehreren ähnlich gelagerten Fällen hatten Gerichte berufstätigen Müttern Schadensersatz zugesprochen, sofern die Kommunen Mitschuld am Kitaplatzmangel getragen hatten.

 


 

Drittanbieter beim Mobilfunk
Neue Regeln für Verbraucherschutz

Ein unbedachter Klick und schon ist man Inhaber eines ungewollten Abos auf dem Handy. Unter Werbebannern oder als vermeintliche „Schließen“-Zeichen verstecken die Anbieter ihre Abo-Fallen. Seit 1. Februar 2020 müssen Mobilfunkanbieter aber dafür sorgen, dass ihre Kunden nicht einfach einen Vertrag mit Dritten abschließen. Dafür sind 3 Sicherheitswege vorgeschrieben: Beim Redirect-Verfahren werden Kunden auf eine separate Internetseite des Mobilfunkanbieters umgeleitet, auf der sie gezielt abgefragt werden, ob sie diese Leistung von jenem Anbieter wirklich haben wollen. Das Trusted-Partner-Login sieht vor, dass Kunden sich beim Drittanbieter mit Benutzername und Passwort oder TAN anmelden. Sollte das Redirect-Verfahren nicht funktionieren und ein Kunde hat ungewollt einen Kauf getätigt oder ein Abo abgeschlossen, dann muss der Mobilfunkanbieter das Geld erstatten.

 


 

Werbelüge und Mogelpackung
Negativpreise für Nudeln und Tomatensoße

„Mirácoli“ ist zur Mogelpackung des Jahres 2019 gewählt worden. Wie jedes Jahr hat die Verbraucherzentrale Hamburg auch diesmal zur Abstimmung aufgerufen. Mehr als ein Drittel der rund 43.000 Personen wählte das Fertig-Nudelgericht des Nahrungsmittelkonzerns Mars zum Sieger. Mirácoli hat einfach den seit Jahren üblichen Streukäse weggelassen. Preis und Kartongestaltung sind wie zuvor, sodass der Kunde nur durch das Studium der kleingedruckten Zutatenliste etwas bemerken könnte. Auch beim jährlich verliehenen Goldenen Windbeutel des Verbraucherschutzvereins foodwatch für die dreisteste Werbelüge gewinnt ein Fertigprodukt: die „Kinder-Tomatensauce Bio“ von Zwergenwiese. Sie enthält mehr als doppelt so viel Zucker wie die Tomatensoße für Erwachsene. Über die Hälfte der 70.000 Verbraucher, die insgesamt abgestimmt hatten, empfanden dieses Vorgehen am dreistesten.