15. Februar 2023

kurz & bündig – Februar

Da steckt der „Wurm“ drin

EU erlaubt Grillen und Getreideschimmelkäfer in Lebensmitteln

Seit 24. Januar dürfen EU-weit Pulver von Hausgrillen und Getreideschimmelkäfern in Lebensmittel beigemischt werden. Zuvor galt dies nach einer Erweiterung der Lebensmittelverordnung bereits für Wanderheuschrecken und Larven des Mehlkäfers. Das Pulver der Tiere darf unter anderem in Brot und Brötchen, Keksen und Crackern, Backmischungen und Teigwaren, Soßen und Suppen, Fleisch- und Milchersatz, Kartoffelerzeugnissen und Schokolade verwendet werden. Insekten gelten laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als klimafreundlich und sind eine reichhaltige Nahrungsquelle mit hohem Gehalt an Omega-3-Fettsäuren, B-Vitaminen sowie an Eiweißen, Ballaststoffen und Mineralien. Die Tiere enthalten aber auch allergene Eiweißstoffe und bergen daher ein Allergiepotenzial. Besonders Menschen mit einer Allergie gegen Weich- und Krustentiere sollten bei insektenhaltigen Nahrungsmitteln vorsichtig sein. Derart verarbeitete Produkte müssen entsprechend gekennzeichnet und die Insekten in den Zutatenlisten aufgeführt werden. Auf der Verpackung entsprechender Nahrungsmittel steht die Angabe „teilweise entfettete Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) / Alphitobius diaperinus (Glänzendschwarzer Getreideschimmelkäfer)“.

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Pflicht zur Grundversorgung

Bundesnetzagentur ermahnt Energielieferanten

Der Markt und die Preise für Gas und Strom sind seit einem Jahr kräftig in Bewegung. Die Folgen für Kunden bringen neben gestiegenen Preisen ein weiteres Problem: die Kündigung des Energieliefervertrags mit dem Wechsel in die sehr teure Ersatzversorgung. Dass dieses Verfahren nicht korrekt ist, darauf weist die Bundesnetzagentur hin. Wenn der Energieliefervertrag durch ordentliche Kündigung oder Sonderkündigung beendet werde, wisse der Haushaltskunde meist davon. „Schließt er dennoch keinen neuen wettbewerblichen Liefervertrag ab, ist davon auszugehen, dass er durch die Entnahme von Energie einen Grundversorgungsvertrag abschließen möchte.“ In dem Positionspapier heißt es weiter: „Der konkludente Vertragsschluss ist weder bei einer Kündigung des bisherigen Vertrags durch den Lieferanten noch durch den Haushaltskunden ausgeschlossen.“ Keine Pflicht zur Grundversorgung und somit Grundlage für eine Ersatzversorgung sei eine Ausnahme. Diese Regel sei eng auszulegen und gelte für drei Monate laut Gesetz (Paragraf 36 Absatz 1 S. 5 EnWG) unter anderem nur dann, wenn der Haushaltskunde bereits an der Entnahmestelle beliefert wurde. Das passiert beispielsweise, wenn sich ein Anbieterwechsel verzögert, der Kunde vom alten Anbieter nicht mehr beliefert wird oder bei einer Insolvenz des Energieanbieters.

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Alles in Butter?

Rama ist Mogelpackung des Jahres

Nichts ist in Butter. Zumindest bei Rama vom Hersteller Upfield trifft das auf die Inhaltsmenge zu. Die ist um 100 auf 400 Gramm gesunken. Da Verpackungsgröße und Preis identisch geblieben sind, entspricht das einer versteckten Preiserhöhung von 25 Prozent. Mit dieser Schummelei hat der niederländische Konzern den Titel „Mogelpackung des Jahres 2022“ für seinen Butterersatz gewonnen. Bei der Umfrage der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) haben 41,7 Prozent der Teilnehmer für Rama gestimmt. Das Streichfett ist keine Margarine mehr, seit der damalige Hersteller Unilever das Rapsöl durch Wasser ersetzt und damit den Fettanteil auf 60 Prozent reduziert hat. Erhöht hat sich dagegen der Preis, und zwar drastisch: Während 500 Gramm Rama mit 80 Prozent Fett 2008 noch 1,09 Euro kosteten, zahlen Verbraucher heute für 400 Gramm mit nur 60 Prozent Fett 2,19 Euro. Gemogelt hat Upfield laut VZHH auch beim Werbeversprechen „100 Prozent natürliche Zutaten“. Davon könne keine Rede sein aufgrund von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471), die meistens im Labor chemisch aus Fettsäuren und Glycerin hergestellt werden. Upfield hat bei seinen Marken Lätta, Sanella, Becel und Violife ebenfalls Füllmengen bei gleichem Preis reduziert. Zweitplatzierter der Verbraucherwahl wurde der Scheibenkäse „Leerdammer“, dessen Inhalt von 160 auf 140 Gramm schrumpfte. Auf den Plätzen 3 bis 5 landen der Wasserenthärter „Calgon“, Haribos „Goldbären“ und die Chips „Pringles“. 

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Vereinfachter Internetwechsel wirkt

Jeder 2. Verbraucher nutzt neues Gesetz

Seit gut einem Jahr ist der Vertragswechsel bei Telekommunikations- und Internetanbietern einfacher. Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes können Verbraucher seit 1.12.2021 einen nach der Mindestlaufzeit automatisch verlängerten Vertrag mittlerweile monatlich kündigen. In welchem Umfang Verbraucher diese Option nutzen, hat das Marktforschungsinstitut Innofact nun in einer Umfrage herausgefunden. Fast die Hälfte (48,3 Prozent) der Befragten gaben demnach an, dass sie die monatliche Kündigungsmöglichkeit bewusst für eine Vertragsbeendigung genutzt hätten. Je höher Einkommen und Alter waren, desto eher kannten Verbraucher das neue Gesetz. Unterschiede gab es zwischen den Geschlechtern: Während 63,2 Prozent der Männer über den vereinfachten Vertragswechsel informiert waren, wussten nur 50,3 Prozent der Frauen davon. Da nur 51,6 Prozent der Befragten seit der Gesetzesänderung den Internetanschluss gewechselt hatten, kann von einem Boom aber keine Rede sein. Für die repräsentative Umfrage hatte Innofact 1037 Personen im Alter von 18 bis 69 Jahren online befragt.