15. Januar 2024

kurz & bündig – Januar

© New Africa/Shutterstock

Patientenberatung: Zwischenlösung für UPD

Bürgertelefon hilft übergangsweise 

Wer aktuell die Webseite der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) aufsuchen möchte, bleibt ratlos. Die offizielle Webpräsenz www.patientenberatung.de ist derzeit nicht erreichbar (Stand 18.1.2024).  Geschuldet ist dies der Verzögerung bei der Umstrukturierung der UPD. Man arbeite mit Hochdruck daran, die Beratung in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen so schnell wie möglich wieder anbieten zu können, informiert der Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Doch noch befinde sich die neue Stiftung im Aufbau. Übergangsweise können sich Ratsuchende in Fragen zur Kranken- oder Pflegeversicherung (unter 030 3406066-01 beziehungsweise 030 3406066-02) sowie zur gesundheitlichen Prävention (unter 030 3406066-03) an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit wenden. Gehörlosen und Hörgeschädigten steht ein Beratungsservice via E-Mail und Videotelefonie zur Verfügung.

+  +  +

Immer vorwärts

Zurücksetzen in Einbahnstraßen verboten

Selbst für wenige Meter ist Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen verboten. Dieses Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) gefällt (AZ VI ZR 287/22). Es kommt nicht auf die Ausrichtung des Autos zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung an. Entscheidend ist, in welche Richtung es sich bewegt. Lediglich Rangiervorgänge wie beim rückwärts Einparken stellen eine Ausnahme dar. Im konkreten Fall war eine Autofahrerin einige Meter rückwärts in einer Einbahnstraße gefahren, um einem ausparkenden Fahrzeug Platz zu machen und die freigewordene Parklücke anschließend selbst zu nutzen. Beim Rückwärtsfahren kam es zum Zusammenstoß mit einem Fahrer, der aus einer Grundstückseinfahrt auf die Einbahnstraße fahren wollte. Das Landgericht Düsseldorf sah im Fahrverhalten der Autofahrerin eine Behelfsmaßnahme auf kurzer Strecke und damit keinen Verstoß. Gegen die Klageabweisung legte der Fahrer Revision beim BGH vor und bekam Recht. Obwohl Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen alltäglich ist, hatten bisher nur Gerichte unterhalb des BGH dazu geurteilt.

+  +  +

Neues Label im Fleischregal

Staatliche Tierhaltungskennzeichnung 

Seit Jahresbeginn gilt das neue Label für Tierhaltung verbindlich für Schweinefleisch. Das schwarz-weiß gestaltete Siegel weist fünf Haltungsformen aus: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Vorgeschrieben ist es für Lebensmittelhandel, Fleischereifachgeschäfte und Online-Handel. Auch Mischformen sind möglich und die jeweiligen Prozentangaben verpflichtend. Die Kennzeichnungspflicht gilt zunächst nur für gekühltes oder gefrorenes sowie für verpacktes und unverpacktes Schweinefleisch, das von Tieren stammt, die in Deutschland gehalten und verarbeitet wurden. Ausländische Erzeuger können ihre Produkte freiwillig kennzeichnen. Geplant ist, die Kennzeichnung auf weitere Tierarten und weitere Bereiche wie Gastronomie und Kantinen auszuweiten. Das Label ergänzt das bereits bekannte, farbige, aber nur freiwillige Siegel für Haltungsformen 1 bis 4.