9. August 2023

kurz & bündig – August

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Mobiles Porto länger gültig

Gültigkeitsfrist von Briefmarken ist unzulässig

Die Gültigkeit ihrer digitalen Briefmarken darf die Deutsche Post nicht auf 14 Tage beschränken. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden und damit das Urteil des Landgerichts Köln aus der Vorinstanz bestätigt (AZ 3 U 148/22). Die Richter verwiesen in ihrem Urteil darauf, dass es sich bei der per App erworbenen Briefmarke nicht um einen konkreten Frachtvertrag, sondern um einen Kaufvertrag handele. Demzufolge betrage die Verjährungsfrist 3 Jahre (Paragraf 195 BGB). Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). „Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund dafür, warum sich die mobile Briefmarke in ihrer Gültigkeit von einer analogen Briefmarke unterscheiden sollte“, sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Die Deutsche Post hat inzwischen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Hinweistexte geändert. Seit gut 2 Jahren können Kunden über die App „Post & DHL“ einen Code aus Zahlen und Buchstaben erwerben, den sie mit einem Stift auf den Umschlag schreiben. Dadurch wird der Brief auf dem Postweg als frankiert erkannt.

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Boom bei Mieten in Metropolen

Mietpreise steigen, Kaufpreise fallen fast überall

Die Mieten sind in Deutschland erneut gestiegen. Im ersten Halbjahr 2023 haben sich die sogenannten Angebotsmieten im Schnitt um 6,7 Prozent verteuert. Wohnraum zum Kaufen ist dagegen günstiger geworden. Diese Ergebnisse und weitere Zahlen hat der Immobilienspezialist Jones Lang LaSalle (JLL) in einer Analyse ermittelt. Der teuerste Mietmarkt bleibt München mit durchschnittlich 22,25 Euro je Quadratmeter (€/m²) für Neuvertragsmieten. Besonders stark war der Anstieg in Berlin um 16,7 Prozent auf aktuell 17,5 €/m², gefolgt von Sachsens Metropole Leipzig, deren Mieten um 11,1 Prozent auf aktuell 9 €/m² stiegen. Mietwohnungen in den Metropolen wurden im Schnitt mit 15,38 €/m² um knapp 50 Prozent teurer angeboten als in kreisfreien Städten mit 10 Euro/m² und rund 79 Prozent teurer als in den Landkreisen mit 8,61 €/m². „In allen betrachteten Metropolen herrscht eine enorme Angebotsknappheit, die sich durch den stockenden Wohnungsbau noch verstärken wird“, sagt JLL-Wohnimmobilienexperte Roman Heidrich. 

Dagegen sind die Kaufpreise für Neubauten und Bestandswohnungen laut JLL im ersten Halbjahr um 7 Prozent gesunken. Nur in Berlin verteuerten sich Immobilien, während in allen anderen Metropolen sowie kreisfreien Städten (-5,2 Prozent) und Landkreisen (-2,2 Prozent) Rückgänge zu verzeichnen waren. Druck komme laut Heidrich auch von gestiegenen Kreditzinsen, die Interessenten vom Immobilienkauf abhielten und in den Mietmarkt drängten, hieß es.

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Falsches Spiel bei Energydrink

Gesundheitswerbung für Gaming-Getränk unzulässig

Energydrinks dürfen nicht pauschal mit der Aussage beworben werden, das Getränk verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Mit diesem Urteil schloss sich das Landgericht Hamburg der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) an. Der hatte kritisiert, eine solche Werbeaussage sei unzulässige und wissenschaftlich nicht abgesicherte Gesundheitswerbung, da sie gegen die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union verstößt. Dieser Richtlinie zufolge dürfen Unternehmen aus Verbraucherschutzgründen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und zugelassen sind. Im konkreten Fall hatte ein Getränkehersteller auf seiner Internetseite ein koffeinhaltiges Pulver zur Zubereitung von Energydrinks mit den Worten beworben: Das „Lifestyle Getränk verleiht dir die nötige Power, Leistung und Konzentration für deine gewünschten Aktivitäten. Ein besserer Focus und die richtige Konzentration sind gerade im Gaming Bereich entscheidend.“ Die Richter urteilten, bei den strittigen Formulierungen handele es sich in der Tat um gesundheitsbezogene Aussagen, da sie einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Verzehr des Produktes und einer verbesserten Konzentration und Reaktionsfähigkeit herstellen. Für diese Behauptungen fehle die erforderliche Zulassung.