21. Mai 2023

kurz & bündig – Mai

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Gescheiterter Immobilienkauf

Rückzahlung der Reservierungsgebühr

Kommt ein Hauskauf doch nicht zustande, müssen Maklerkunden auch keine Reservierungsgebühr zahlen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 20. April 2023 entschieden. Im verhandelten Fall hatte ein Makler mit einem Kunden einen Maklervertrag geschlossen und ein Einfamilienhaus mit Grundstück für diesen gefunden. In einem zweiten Vertrag vereinbarten die Parteien die exklusive Reservierung des Objekts gegen eine Gebühr. Am Ende scheiterte der Kauf an der Finanzierung. Der Makler wollte die Reservierungsgebühr nicht zurückerstatten, weil die AGB des Vertrags dies ausschlossen. Diese AGB seien aber unzulässig, urteilte nun der BGH, denn es könne immer äußere Umstände geben, aufgrund derer es doch nicht zum Kauf der Immobilie kommt. Der Käufer könne diese nicht immer beeinflussen. Die Reservierungsgebühr sei dem Makler jedoch geschuldet, wenn es zum Kauf komme, und könne etwa mit der Provision verrechnet werden (AZ I ZR 113/22).

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Zuschuss für Heizöl und Pellets

Härtefallhilfen für Privathaushalte

Strom und Heizen sind extrem teuer geworden. Wer die hohen Kosten für Energieträger wie Heizöl oder Holzpellets nicht bezahlen kann, für den haben Bund und Länder nun eine Härtefallhilfe beschlossen. Sie kann seit Anfang Mai online beantragt werden. Entlastet werden private Eigentümer, Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) sowie Mieter, deren Wohnung mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt werden. Voraussetzung für private Haushalte ist, dass die Brennmaterialen Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks oberhalb des doppelten Preises des Durchschnittswerts von 2021 eingekauft, im Jahr 2022 bestellt und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurden. Für Heizöl liegt der Referenzwert bei einem Bruttopreis von 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas bei 57 Cent pro Liter und für Holzpellets bei 24 Cent pro Kilogramm. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die oberhalb des doppelten Durchschnittswerts liegen. Wer beispielsweise 3000 Liter Heizöl für 1,60 Euro je Liter statt wie zuvor für 0,71 Euro kaufen musste, erhält einen Zuschuss von 432 Euro , um dann statt der gesamten Mehrkosten von 2670 Euro nur noch 2238 Euro aus eigenen Tasche zu bezahlen. Der direkte Zuschuss muss mindestens 100 Euro und kann maximal 2000 Euro pro Haushalt betragen. Die Anträge können noch bis 20. Oktober 2023 bei der zentraler Plattform der Hamburger Finanzbehörde Driveport.

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Millionenerbe futsch

Erblasserin war nicht testierfähig

Erbschleicherei zahlt sich nicht immer aus. Stellt sich heraus, dass der Erblasser nicht testierfähig war, muss der vermeintliche Erbe alle Nachlassgegenstände an die gesetzlichen Erben herausgeben – möglicherweise noch viele Jahre nach dem Erbfall. Selbst ein Testament und ein vor einem Notar geschlossener Erbvertrag helfen dann nicht. Im konkreten Fall ging es um eine alleinstehende, kinderlose Dame mit einem Vermögen von mehreren Millionen Euro. Sie hatte ihren langjährigen Steuerberater als alleinigen Erben eingesetzt, und zwar durch Testament und Erbvertrag. Bereits anlässlich der Erteilung des Erbscheins hatte das Amtsgericht Hannover vor einigen Jahren ein psychiatrisches Gutachten eingeholt, für das eine Vielzahl von Zeugen befragt wurden, darunter Notare und Ärzte. Das Ergebnis: Die Verstorbene war aufgrund wahnhafter Störungen nicht in der Lage, wirksam zu testieren. Das Oberlandesgericht Celle entschied nun, dass der als Erbe eingesetzte Steuerberater nicht erbte (AZ 6 U 2/22). Mögliche Gutgläubigkeit und ein Vertrauen in die Testierfähigkeit der ihm lange bekannten Erblasserin spielten für die Richter keine Rolle.