23. November 2023

kurz & bündig – November

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Weihnachtsgeld als Pflicht

Regelmäßige Zahlung erwirkt Anspruch 

Haben Arbeitnehmer regelmäßig ein freiwilliges Weihnachtsgeld erhalten, kann daraus eine Pflichtzahlung entstehen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (AZ 10 AZR 116/22). Die Richter sahen durch die mindestens dreimalige Zahlung dieser Sonderzuwendung eine „betriebliche Übung“ begründet, obwohl im Arbeitsvertrag kein Weihnachtsgeldanspruch verankert war und bisherige Zahlungen mit „freiwillig“ vermerkt waren. Im konkreten Fall war ein Mitarbeiter seit 2003 angestellt und erhielt ab 2010 zunächst 400 Euro, später 1500 Euro Weihnachtsgeld, mit dem Abrechnungsvermerk „freiw. Weihnachtsgeld“. Als der Mitarbeiter Ende 2017 arbeitsunfähig erkrankte, stellte der Arbeitgeber die Weihnachtsgeldzahlungen ein und begründete dies mit anhaltender Krankheit des Mitarbeiters und finanzieller Situation des Unternehmens. Der Arbeitnehmer forderte das Weihnachtsgeld auch für die Jahre 2018 bis 2020 und reichte Klage ein. Das BAG gab ihm recht und sprach ihm eine Nachzahlung in Höhe von 2850 Euro zu.

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Probleme bei Unabhängiger Patientenberatung

Service der UPD nur bis Dezember?

Die Beratungsangebote der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) könnten früher eingestellt werden als ursprünglich gedacht. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, soll die Vor-Ort-Beratung bereits zum 30. November dieses Jahres eingestellt, die Beratungshotline und der Internetauftritt am 8. Dezember abgeschaltet werden. Den Start der geplanten Stiftung im Januar 2024 hält die UPD für nicht realistisch, da sich die Neuorganisation der bisher als gemeinnützigen GmbH geführten UPD zu einer Stiftung kompliziert gestaltet. Bundesgesundheitsministerium (BMG) und GKV-Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, hatten sich auf eine neue Struktur geeinigt, allerdings ohne die maßgeblichen Patientenorganisationen. Deren Beteiligung an der Neuaufstellung als Stiftung sieht der Gesetzgeber jedoch vor. Der aktuelle Satzungsentwurf liegt seit dem 15. September der zuständigen Aufsicht der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz vor. Für Patienten auf der Suche nach Rat und Hilfe, kann das bedeuten einige Wochen ohne Beratung dazustehen.

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Wohneigentum stärker gefördert

Familienprogramm bietet Verbesserungen

Das Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF) bietet seit Mitte Oktober verbesserte Konditionen. Mit dem als Nachfolger des Baukindergelds bereits im Juni gestarteten Förderprogramm KfW 300 bietet die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) neben günstigeren Zinskonditionen auch höhere Kreditbeträge. Die Unterstützung erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 Euro, plus 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind. Weitere Voraussetzung ist: Der eigens errichtete oder binnen 12 Monaten nach Bauabnahme zu eigenen Wohnzwecken erworbene Neubau muss bestimmte Anforderungen für klimafreundliche Wohngebäude mit „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) erfüllen. Abhängig von Förderstufe und Kinderanzahl sind ein Kredit über bis zu 270.000 Euro und eine Ersparnis von bis zu 35.000 Euro gegenüber nicht staatlich geförderten Krediten möglich. Konkret hat der Kredit einen effektiven Jahreszins zwischen 0,01 und 0,88 Prozent bei 4 bis 35 Jahren Laufzeit, 1 bis 5 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit sowie 10 Jahren Zinsbindung. Damit liegen die Zinskonditionen bis zu 3 Prozentpunkte unter aktuellem Marktniveau.