20. April 2023

Kurz vorm Ruhestand arbeitslos?

© Ground Picture/Shutterstock

Was war das für ein Schock für Heike Fruber. Nach 30 Berufsjahren steht sie vor dem beruflichen Nichts. Ihre Arbeitgeberin hat überraschend den Salon geschlossen und den Betrieb eingestellt. Die 52-Jährige muss sich nun als ausgebildete Friseurin in die Reihe der Arbeitssuchenden bei der Agentur für Arbeit einreihen. Neben der neuen Sorge, wie es beruflich und finanziell nun weitergeht, stellt sich Heike die Frage: Was wird später mit meiner Rente passieren?

Zunächst einmal die gute und beruhigende Nachricht: Grundsätzlich ist man beim Bezug von Leistungen der Agentur für Arbeit auch rentenversichert. Wer heutzutage Arbeitslosengeld bezieht, ist pflichtversichert. Das bedeutet, dass die Qualität der Rentenbeiträge den Beiträgen aus Heikes Arbeitsverhältnis in nichts nachsteht. Einziger Wermutstropfen: Aus der Arbeitslosigkeit entstehen nicht gleich hohe Rentenansprüche wie aus einem Arbeitsverhältnis, 80 Prozent des Lohns, welcher dem Arbeitslosengeld zugrunde liegt, sind die Berechnungsgrundlage für die späteren Rentenansprüche (§ 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI). Der geringe Verlust ist verkraftbar.

Viel wichtiger ist, dass Beiträge aus dem Bezug von Arbeitslosengeld bei der Prüfung von Rentenansprüchen grundsätzlich gleichwertig mitzählen. Von diesem Grundsatz gibt es nur eine einzige Ausnahme: Wer sich der Altersgrenze nähert und versucht, über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wegen Erreichen der Wartezeit von 45 Jahren früher in Rente zu gehen, hat Pech. Denn für den gilt die Einschränkung, dass die Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Rente auf diese Wartezeit nicht zählt (§ 51 Abs. 3a SGB VI). Vor dieser starren Regelung wird nur dann abgewichen, wenn der Bezug von Arbeitslosendgeld durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt ist.

mehr lesen Sie in verbraucherblick 04/2023.

Bestellung Einzelheft
E-Paper 04/2023: 5 €

Bestellung Abo
E-Paper: 12 Ausgaben für 12 € pro Jahr

Dirk R. Schuchardt ist seit über 20 Jahren freier Dozent, Autor und Chefredakteur von Rentenfernsehen.de. „Altersvorsorge ist nichts anderes als ein Zwiegespräch mit seinem künftigen Ich!“, ist seine Maxime. In seinen Seminaren beweist er stets, dass das Thema Rente alles andere als langweilig ist.