29. Juni 2023

Meckern, motzen, nörgeln

© Dragana Gordic/Shutterstock

Die Arztbehandlung nicht zufriedenstellend oder die Hausverwaltung untätig? Alltägliche Ärgernisse können dazu verleiten, negative Internetbewertungen auf Bewertungsportalen wie Google, jameda und Tripadvisor abzugeben. Im digitalen Zeitalter ist es jedoch für Unternehmen immer wichtiger, einen guten Internetauftritt vorzuweisen. Negative Rezensionen werden daher immer häufiger nicht einfach hingenommen, sondern mittels Androhung von Abmahnungen angegriffen. Was dahintersteckt und wie Sie hohe Kosten vermeiden können.

Bewertungsportale erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und sind im digitalen Zeitalter für Unternehmen jeglicher Art ein unverzichtbares Aushängeschild. Verbraucher orientieren sich bei der Auswahl eines Unternehmens, Restaurants oder einer Arztpraxis maßgeblich an deren Internetauftritt. Dass das Interesse an einem sehr guten Bewertungsschnitt für Gewerbetreibende demnach immens groß ist, liegt auf der Hand. Gleichzeitig ist der Bedarf seitens der Verbraucher hoch, anhand der Bewertungen auf verschiedenen Bewertungsportalen einen möglichst authentischen Eindruck des jeweiligen Unternehmens zu erhalten. Für eine Kaufentscheidung, die Wahl der Arztpraxis oder des Restaurants ist dies ausschlaggebend.

Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass die Bereitschaft, ein Unternehmen unmittelbar nach der persönlichen Erfahrung entsprechend zu bewerten, stetig steigt. Ob mittels Sternchen, ausführlicher Beschreibung oder einem Einzeiler – ein Klick zur Abgabe einer negativen Bewertung auf entsprechenden Portalen ist schnell gesetzt.

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Lea Schröder ist Diplomjuristin mit den Schwerpunkten Kartellrecht und Internationales Privatrecht. Neben ihrer Arbeit beim Bundeskriminalamt hat sie insbesondere im Bereich des freien und kreativen Schreibens viel Erfahrung durch Poetryslams und kreative Schreibwettbewerbe gesammelt. Komplexe, juristische Themen für jedermann zugänglich zu machen, ist ihr ein wichtiges Anliegen im Verbraucherblick.