24. Januar 2023

Mehr Rente dank Pflegeeinsatz

© Jelena Stanojkovic/Shutterstock

Dass ein Familienmitglied oder ein Freund eines Tages pflegebedürftig wird, kann angesichts einer immer älter werden Gesellschaft durchaus vorkommen. Oft springen dann nahestehende Menschen ein und übernehmen zumindest einen Teil der Pflege. Schon mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung zum 1. April 1992 hatte der Gesetzgeber die Absicherung solcher ehrenamtlicher Pflegepersonen im Blick. Ärgerlich ist, dass es dabei Fallstricke bei der Rente gibt, die pflegende Personen umgehen sollten.

All diejenigen, die aus einer familiären oder freundschaftlichen Verpflichtung heraus ehrenamtlich jemanden pflegen, sollen davon bei der späteren Rente profitieren. Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung sind es rund 770.000 Personen, die ehrenamtlich jemanden pflegen. Zielgruppe sind insbesondere Frauen, die immer noch am häufigsten wegen der Pflege der Eltern und Schwiegereltern ihre Berufstätigkeit einschränken oder gar aufgeben.

Wer eine Vollrente wegen Alters bezieht, hat keinen Anspruch auf eine Rentengutschrift durch die Pflege. Das kann man aber umgehen, indem man eine Teilrente beantragt (siehe Absatz „Teilrente verschafft Rentenplus“). Auch wer im Rahmen eines Arbeitsvertrages pflegt, zum Beispiel als Mitarbeiter eines Pflegedienstes, erhält keinen besonderen Bonus. Wenn aber der Pflegebedürftige sein Pflegegeld eins zu eins an die ehrenamtliche Pflegeperson weitergibt, ist das kein Arbeitsverhältnis.

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Dirk R. Schuchardt ist seit über 20 Jahren freier Dozent, Autor und Chefredakteur von Rentenfernsehen.de. „Altersvorsorge ist nichts anderes als ein Zwiegespräch mit seinem künftigen Ich!“, ist seine Maxime. In seinen Seminaren beweist er stets, dass das Thema Rente alles andere als langweilig ist.