14. Juni 2018

Mieterstrom – gemeinsam günstiger

© Borodatch/Shutterstock

Hausgemachter Solarstrom ist beliebt und selbst in Mietshäusern können Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie auf dem Dach installiert werden. . Vermieter können Mieter am Strom beteiligen, den sie mit der Photovoltaikanlage gewinnen. Dieser sogenannte Mieterstrom hat den Vorteil, dass beide Parteien von günstigerem Strom profitieren und aktiv die Energiewende unterstützen. Allerdings ist die Umsetzung nicht ganz einfach. Denn neben den technischen Gegebenheiten, spielt auch die Bürokratie eine Rolle.

Vermieter können einen sogenannten Mieterstromzuschlag von der Bundesnetzagentur  bekommen, wenn sie ihren Mietern Strom abgeben, den sie mit der Photovoltaikanlage produzieren. Das gilt seit Sommer 2017. Dieser Zuschlag hängt unter anderem von der Größe der Anlage ab und liegt bei 2,2 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde. Das regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wer als Vermieter diesen Zuschlag beziehen möchte, sollte die Wirtschaftlichkeit mit einem Fachmann für Solarenergie berechnen: Steht das Haus günstig? Ist auf dem Dach genügend Platz für ausreichend Solarzellen? Wie viel Strom wird die Anlage im Jahr produzieren können?

Im nächsten Schritt muss der Vermieter mit seinem Netzbetreiber klären, wie der Anschluss ans Stromnetz umgesetzt wird. Außerdem sollte man mit den Mietern sprechen. Haben diese überhaupt Interesse am vor Ort natürlich produzierten und günstigeren Ökostrom? „Der Wechsel des Stromanbieters ist nach wie vor unpopulär“, sagt Corinna Kodim, Diplom-Ingenieurin und bei Haus & Grund Deutschland, Geschäftsführerin für Energie, Umwelt, Technik. Laut einer Statistik des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft haben in den Jahren von 2005 bis 2017 nur gut 42 Prozent der Haushalte in Deutschland den Versorger gewechselt. …

 

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