8. Februar 2024

Abo-Kündigung ohne Login-Zwang

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Online-Verträge müssen über einen Kündigungsbutton auch ohne Anmeldung auf der Webseite kündbar sein. Das hat das Landgericht München entschieden (AZ 33 O 15098/22). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Sky Deutschland. Damit ist die Praxis beim Streamingdienst WOW rechtswidrig. Bei dem von Sky betriebenen Onlineangebot konnten Abonnenten erst nach dem Login in ihr Kundenkonto unter Angabe ihrer E-Mail und ihres Passworts kündigen. „Müssen Verbraucher sich erst einmal mit Mail und Passwort anmelden, stellt dies eine unnötige und rechtswidrige Hürde dar, die eine Kündigung erschwert“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. Ein Kündigungsbutton muss nach den neuen, gesetzlichen Vorgaben unmittelbar zur Webseite führen, auf der Verbraucher ihre Kündigungserklärung entweder per Mausklick oder durch die Angabe von Namen und weiteren gängigen Identifizierungsmerkmalen wie zum Beispiel Anschrift oder Geburtsdatum abgeben können. Die seit Juli 2022 geltenden Gesetzesvorgaben werden einer Untersuchung  des vzbv nur unzureichend umgesetzt. Nur 42 Prozent der knapp 3000 geprüften Webseiten enthielten einen regelkonformen Button.

Die Verbraucherzentrale Hamburg stellt einen neuen Service zum Onlinekündigen von Versicherungsverträgen bereit. Verbraucher können mit dem digitalen Werkzeug ein Kündigungsschreiben für beispielsweise die Kfz- oder Hausratversicherung erstellen lassen. Entweder trägt man die eigene Adresse und Vertragsnummer direkt ein oder man generiert eine allgemein verfasste Textdatei als Kündigungsdokument.

Ein Vertrag ist ein Vertrag. Aber was ist, wenn der beendet werden soll? Wir alle haben einige Abos laufen für Streaming, Smartphone oder beim Strom. Einige haben Laufzeiten und verlängern sich automatisch, andere nicht. Wie sieht es mit Kündigungsfristen aus? Und wann kann man vorzeitig aus einem Vertrag raus? Antworten lesen Sie in unserem Beitrag „Raus aus dem Vertrag – So kündigen Sie richtig“.