20. September 2021

Bankgebühren: AGB-Änderungen brauchen aktive Zustimmung

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Banken konnten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auch dann ändern, wenn Kunden dem nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Vorgehen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die Postbank untersagt (AZ XI ZR 26/20). Die bisherige Praxis von Banken und Sparkassen, bei denen ihre Kunden nur durch aktiven Widerspruch der neuen AGBs unter anderem neue Bankgebühren verhindern konnten und Nichtreagieren als fiktive Zustimmung galt, ist damit unrechtmäßig. Als Folge des Urteils müssen zahlreiche Geldinstitute ihre Klauseln ändern, ABG-Zustimmung bei ihren Kunden einholen und mit Gebührenrückforderungen ihrer Kunden rechnen. Regressansprüche der Gebühren plus fünf Prozent Zinsen können innerhalb der Verjährungsfrist rückwirkend bis 1. Januar 2018 per E-Mail oder Brief gestellt werden. Offen ist, ob dieses Urteil auch für Geschäftskonten gilt. Kunden, die der ABG-Änderung nicht zustimmen, sollten sich auf eine Kündigung ihres Kontos einstellen.

Echte Raritäten sind sie geworden: Girokonten ohne Gebühren. Fast alle Banken verlangen inzwischen Gebühren und führen teilweise Strafzinsen für hohe Guthaben ein. Selbst mit vermeintlich kostenlosen Konten können Sie in Kostenfallen tappen. Welche das sind und wie sie die Kontenmodell clever vergleichen, um doch noch ein echtes kostenfreies Konto zu entdecken, verraten wir im Beitrag „Gehts noch gratis? – Girokonten im Vergleich“.