27. Dezember 2022

Bausparen: Jahresentgelte in Ansparphase unzulässig

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Für Bausparverträge verlangen Anbieter in der Ansparphase jährliche Gebühren. Doch diese müssen Kunden nicht zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entsprechende Entgelte für unrecht erklärt (AZ XI ZR 551/21). Vorangegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die BHW Bausparkasse, die für jedes Konto ein Jahresentgelt von 12 Euro verlangte. Betroffene sollten die Jahreskontoauszüge prüfen und unzulässige Gebühren bis einschließlich 2019 zurückfordern. Nötig ist dafür eine Aufforderung zur Erstattung beim Anbieter bis zum 31. Dezember 2022. Parallel sollten Bausparkunden sich an den Ombudsmann, eine Schlichtungsstelle der privaten Bausparkassen, der öffentlichen Banken oder der Sparkasse wenden, um die dreijährige Verjährungsfrist der Ansprüche zu hemmen. Von solchen Entgelten können deutschlandweit etwa 24 Millionen Bausparkonten betroffen sein.

Gut Ding will Weile haben. Die Redewendung trifft auf vieles zu – auch aufs Bausparen. Wer später ein eigenes Haus kaufen will, kann mit einem Bausparvertrag frühzeitig Zinsen sichern und Geld ansparen. Wie das funktioniert, worauf potenzielle Bauherren beim Vertrag achten sollten und welche Alternativen es gibt, lesen Sie im Beitrag „Das geht aufs Haus – So lohnt sich Bausparen“.