10. Februar 2021

Blitzer: Autofahrer haben Recht auf Datenprüfung

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Zu schnell unterwegs? Wer dafür einen Strafzettel erhalten hat, darf die Messdaten des Blitzers zukünftig einsehen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden und damit jahrelange Uneinigkeit deutscher Gerichte beendet (AZ 2 BvR 1616/18). Das Recht auf ein faires Verfahren, um entlastende Hinweise außerhalb der Gerichtsakte zu finden, müsse nicht nur im Strafrecht, sondern auch bei Bußgeldsachen gewährt werden, so die Richter. Verteidigen können sich vermeintliche Raser nur, wenn sie „konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgeräts vortragen.“ Bisher genügte es, wenn die Bußgeldbehörde mitteilte, welches Messgerät eingesetzt und welche Geschwindigkeit festgestellt wurde. Dass nun die passenden Rohdaten der Messgeräte herausgeben müssen, hatte ein betroffener Autofahrer aus Franken erstritten.

Geschwindigkeitsangaben sind wichtig, aber nicht die einzigen Informationen für Verkehrsteilnehmer. Seit vergangenem Jahr gibt es zu den bekannten ein paar neue Verkehrszeichen dazu. Welche das sind, lesen Sie im Beitrag „Das ist neu im Straßenverkehr – Fahrrad im Fokus“.