31. Oktober 2022

Energiekosten: Zuschüsse für Rentner und Bedürftige

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Rentner sowie Wohngeld- und BAföG-Empfänger können angesichts hoher Energiekosten etwas aufatmen. Während Senioren im Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten, bekommen bedürftige Haushalte zum Jahresende einen einmaligen Heizkostenzuschuss von mindestens 345 Euro. Das hat nach Regierung und Bundestag nun auch der Bundesrat beschlossen.
Die Energiepreispauschale gibt es automatisch für diejenigen, die zum 1. Dezember 2022 Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz erhalten und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Der Energiebonus für Senioren wird weder bei einkommensabhängigen Sozialleistungen noch bei der Beitragspflicht in der Sozialversicherung angerechnet.
Automatisch und anrechnungsfrei wird auch der zweite Heizkostenzuschuss gegen Jahresende ausgezahlt. Berechtigt sind Personen, die zwischen Oktober 2021 bis März 2022 oder von September bis Dezember 2022 Wohngeld oder BAföG bekommen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung leben. Auch ein Unterhaltsbeitrag nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld berechtigt für den zweiten nach Haushaltsgröße gestaffelten Heizkostenzuschuss.

Heizen oder nicht, das ist die Frage dieser Tage. Statt zum Reimen ist Verbrauchern derzeit eher zum Weinen zumute beim Blick auf die Kosten für Strom und Heizen. Trotz einiger staatlicher Entlastungen führt kein Weg am Energiesparen vorbei. Wir haben einige Anregungen im Beitrag „Kosten senken ohne zu frieren – Energie sparen statt Geld verheizen“ zusammengefasst.