20. Mai 2020

Erleichterungen bei Elterngeld und Lohnersatz für Eltern

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Eltern sollen wegen der Corona-Krise Erleichterungen bei Elterngeld und Lohnersatz erhalten. Bundesrat und Bundestag haben für Eltern in systemrelevanten Branchen und Berufen beschlossen, dass Elterngeldmonate nicht wie bisher bis zum 14. Lebensmonat des Kindes genommen werden müssen. Geändert wird zudem die Berechnungsgrundlage. Krisenbedingter Verdienstausfall wird beim durchschnittlichen Nettoeinkommen der 12 Monate vor der Geburt nicht mitgerechnet. Für den Bezug des Partnerschaftsbonus mit Teilzeitarbeit beider Elternteile wird die wöchentliche Arbeitszeitplicht von 25 bis 30 Stunden aufgehoben. Die Änderungen sollen rückwirkend zum 1. März greifen. Die Lohnersatzleistung berufstätiger Eltern mit Kindern unter 12 Jahren wird verlängert. Wer wegen geschlossener Kitas oder Schulen sein Kind betreut und nicht arbeiten kann, erhält statt 6 bis zu 10 Wochen je Elternteil und alleinerziehend bis 20 Wochen maximal 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung.

Elterngeld soll Familien entlasten. Der Antrag dazu gilt als bürokratisches Monster. Wir geben Tipps, wie Sie die Hürde nehmen, in unserem Beitrag „Starthilfe – So nutzen Sie Elterngeld“.