24. August 2023

Falsches Spiel bei Energydrinks

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Zocken an Konsole und Computer liegen im Trend – ebenso wie Energydrinks. Sie dürfen aber nicht pauschal mit der Aussage beworben werden, das Getränk verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Mit diesem Urteil schloss sich das Landgericht Hamburg der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) an. Der hatte kritisiert, eine solche Werbeaussage sei unzulässige und wissenschaftlich nicht abgesicherte Gesundheitswerbung, da sie gegen die Health-Claims-Verordnung der EU verstößt. Der zufolge dürfen Unternehmen aus Verbraucherschutzgründen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und zugelassen sind.

Im konkreten Fall hatte ein Getränkehersteller auf seiner Internetseite ein koffeinhaltiges Pulver zur Zubereitung von Energydrinks mit den Worten beworben: Das „Lifestyle Getränk verleiht dir die nötige Power, Leistung und Konzentration für deine gewünschten Aktivitäten. Ein besserer Focus und die richtige Konzentration sind gerade im Gaming Bereich entscheidend.“ Die Richter urteilten, bei den strittigen Formulierungen handele es sich um gesundheitsbezogene Aussagen, da sie einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Verzehr des Produktes und einer verbesserten Konzentration und Reaktionsfähigkeit herstellen. Für diese Behauptungen fehle die erforderliche Zulassung.

Seit 23. August hat die Computer-Spielemesse Gamescom in Köln ihre Pforten geöffnet. Gamer und Streamer aller Welt schauen nach den Trends. Auch für Gelegenheitszocker bietet die Welt der animierten Elektronikspiele reichlich Abwechslung für die „Flucht in andere Welten“. Wir haben ein paar Spiele-Welten für Erwachsene angeschaut und berichten, was sie bieten.