1. März 2020

Nachweispflicht für Masernimpfung

© 1598659258 nitpicker/Shutterstock

Zum Schutz vor Masern gilt seit 1. März 2020 eine Impfpflicht für Kinder in Kitas, Schulen und bei Tageseltern. Personal in Schulen, Kitas, medizinischen Einrichtungen und Kliniken sowie Bewohner und Mitarbeiter in Asyl-Unterkünften müssen die Masernimpfung ebenfalls nachweisen. Ausnahmen gibt es für Kinder, die jünger als ein Jahr sind, alle, die vor 1970 geboren sind, und für Menschen mit nachgewiesener Unverträglichkeit des Impfstoffs. Bereits vor Beginn der Betreuung müssen Eltern belegen, dass ihre Kinder geimpft sind. Bei Kindern, die bereits zur Kita oder Schule gehen, bleibt bis 31. Juli 2021 Zeit für den Impfnachweis. Für die Erfassung des Impfausweises oder eines Attests im Falle einer früheren Masernerkrankung sind die Einrichtungsleitungen verantwortlich. Sie sind verpflichtet, Verstöße zu melden, die mit bis zu 2500 Euro Bußgeld geahndet werden.