8. Dezember 2023

Neue Kennzeichnungspflicht für Wein und Sekt

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In Vino veritas – im Wein liegt die Wahrheit. Und einige Inhalts-, Zusatz- und Nährstoffe sowie Allergene stecken auch drin. Diese Angaben müssen seit heute auf den Flaschen angegeben werden. Die Kennzeichnungspflicht gilt für Weine, Schaumweine, Obstweine und aromatisierte Weine und beruht auf der EU-Verordnung 2021/2117. Die deklariert derartige alkoholische Erzeugnisse, die nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt werden, nicht mehr als Genussmittel, sondern als Lebensmittel. Zwar sind alle Weine des Jahrgangs 2023 aufgrund ihrer bereits begonnenen Produktion von der neuen Kennzeichnung ausgenommen, aber bei Sekt und Secco greift die Vorgabe als erstes. Wird der produzierte Grundwein durch die zweite, traditionelle Flaschengärung zum Sekt verarbeitet, müssen die Werte per Etikett auf die Flasche. Das betrifft auch Eisweine, die nach dem 8. Dezember gelesen werden. Ab der Weinlese 2024 müssen dann alle Weine mit den gängigen Lebensmittelangaben gekennzeichnet werden, also Brennwert (Kilokalorien in Gramm je 100 ml), Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker, Eiweiß und Salz. Zudem können Verbraucher ablesen, ob und welche sogenannten Verarbeitungshilfsstoffe wie Polysaccharid Carboxymethylcellulose und Ascorbinsäure verwendet wurden. Ob die Angaben als genormte Zahlentabelle oder als sogenanntes e-Label in Form eines QR-Codes auf dem Etikett dargestellt werden, ist den Weinproduzenten selbst überlassen.

Wein ist Genuss im Glas – und bietet ein Erlebnis beim Wandern durch die Weinberge. Besonders in Rheinhessen, dem größten der 13 deutschen Weinanbaugebiete, lässt sich der Geschmack des Rebensaftes mit der Bewegung durch Weinstöcke vielfältig verbinden. Was die schönsten Strecken sind und wie Sie sich auf die Genusswanderung vorbereiten können, lesen Sie im Beitrag „Mit Weck, Worscht un Woi – Genusswandern durch Weinberge“.