11. Mai 2023

Sozialwahl erstmals auch online

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Gleich zweimal haben die meisten Deutschen Briefe mit Wahlunterlagen bekommen. Für die sogenannte Sozialwahl sind gut 52 Millionen Menschen aufgerufen, ihre Stimme bis 31. Mai abzugeben. Bei der drittgrößten Wahl nach der Bundestags- und der Europawahl bestimmen Versicherte alle sechs Jahre jeweils, welche Listen mit Vertretern bei der Sozialversicherung sowie der Rentenversicherung mitbestimmen soll. Deshalb gibt es zwei Wahlschreiben und Stimmzettel. Die beiden Parlamente sind die Verwaltungsräte (Krankenkassen) und die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung, die je aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern bestehen. Sie stellen den Haushalt auf, der bei den Krankenkassen immerhin circa 300 Milliarden Euro beträgt. Außerdem bestimmen die gewählten Vertreter den Vorstand und die Geschäftsführung und entscheiden über Leistungen der Krankenkassen wie die Qualität von Reha-Angeboten, Bonusprogramme, Wahltarife und die Aufnahme neuer Früherkennungsuntersuchungen. Wahlberechtigt sind alle Versicherten ab 16 Jahre mit deutschem Wohnsitz unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit. Erstmals kann bei den Krankenkassen auch online abgestimmt werden. Wahlberechtigte weisen mittels QR-Code und Versichertennummer oder Personalausweis mit Online-Funktion ihre Identität nach. Die Stimmzettel-Abgabe per vorfrankiertem Briefumschlag, der bis 31. Mai bei den Gremien eingetroffen sein muss, besteht weiterhin.