21. Oktober 2022

Strom: Abschlag anheben nur nach Preiserhöhung

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Erhöht ein Stromanbieter die monatlichen Abschläge ohne wirksame Preiserhöhung, ist dieses Vorgehen vertragswidrig. Mit dieser Einschätzung hat das Landgericht Berlin gegen den Energieversorger ENSTROGA (AZ 52 O 117/22). Das Berliner Energieunternehmen hatte seinen Stromkunden im Oktober 2021 eine drastische Erhöhung der Abschlagszahlungen angekündigt. Statt 60 Euro sollte eine Kundin plötzlich 84 Euro im Monat zahlen. Ähnliche E-Mails erhielten auch Kunden mit einem Vertrag mit eingeschränkter Preisgarantie. Als Begründung nannte ENSTROGA, dass die bisherigen Beträge nicht genügten, „um den für Ihren Zählpunkt benötigten Energieeinkauf sicherzustellen“. Allerdings sind Preisanpassungen während der vereinbarten Laufzeit nur für staatlich regulierte Preisbestandteile wie Steuern und Abgaben zulässig – nicht aber wegen gestiegener Strombeschaffungskosten. Laut eigener Geschäftsbedingungen hätte der Stromversorger erst den Strompreis wirksam erhöhen müssen, um anschließend die Abschlagszahlungen für den restlichen Abrechnungszeitraum an den höheren Preis anzupassen. Bei Kunden mit eingeschränkter Preisgarantie wäre eine wirksame Preiserhöhung wegen gestiegener Beschaffungskosten jedoch gar nicht möglich gewesen, weil dies durch die Garantie vertraglich ausgeschlossen war. Das noch nicht rechtskräftige Urteil hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erwirkt, der aktuell zwei Musterfeststellungsklagen gegen die Energieversorger primastrom und voxenergie vorbereitet. Diese Unternehmen erhöhen bereits seit Oktober 2021 massiv ihre Preise trotz 24-monatiger Preisgarantie.

Strom war einmal billig und sicher. Doch der Energiemarkt gerät zunehmend aus den Fugen. Das geschieht so stark, dass einige Anbieter mit unrechtmäßigen Tricks arbeiten oder plötzlich pleitegehen. Stehen betroffene Haushalte dann plötzlich ohne Strom da? Und um was müssen Kunden sich in diesen Fällen kümmern? Antworten lesen Sie im Beitrag „Kalt erwischt – Wenn der Energieanbieter pleite ist“.