20. November 2020

Zeugen Jehovas kapern Traueranzeigen

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Wenn heute ein Mensch stirbt, dann bieten Zeitungen ergänzend zu der Todesanzeige auch eine Online-Version an. Leider werden solche Anzeigen neuerdings von den Zeugen Jehovas gekapert. Die Masche ist nicht neu. Schon früher fanden Hinterbliebene Kondolenzschreiben der Zeugen Jehovas im Briefkasten. Die Adresse stand unter der gedruckten Todesanzeige. Der Ärger bei den Hinterbliebenen war groß und die Lösung des Problems simpel: Einfach in den Müll damit!

Im digitalen Zeitalter jedoch sind die digitalen Kondolenzschreiben hartnäckig wie Schnupfen. So haben Marcus und Yvonne T. eine Reihe digitaler Traueranzeigen mit ihren Botschaften geflutet. Offensichtlich haben die Zeugen Jehovas, die während der Corona-Krise mit ihrem „Wachturm“ in Fußgängerzonen die Menschen nicht mehr erreichen können, das Internet für sich entdeckt. Das ist eine zusätzliche Belastung für trauernde Hinterbliebene. Leider reagieren die Portale nicht immer sofort, wenn Trauernde solch einen „Verstoß melden“ und der Chat-Eintrag bleibt länger online als gewünscht.

Tipp: Veröffentlichen Sie niemals die Privatanschrift unter einer Traueranzeige. Geben Sie als Korrespondenzanschrift immer das Bestattungsinstitut an. Eine Online-Traueranzeige ist oft entbehrlich und vielleicht nur ein Türöffner für dubiose Online-Werbung und eben Trittbrettfahrer wie den Zeugen Jehovas.

Hilfreiche Tipps für den Fall, wenn Sie einen geliebten Menschen verlieren, bietet derArtikel „Was tun im Todesfall – Erste Schritte für Hinterbliebene“.