18. April 2024

Nicht zu bremsen

© Andrey_Popov/Shutterstock

Zu weit, zu steil, zu viel Gepäck? Mit einem Elektrofahrrad ohne großen Kraftaufwand kein Problem. Mittlerweile gibt es fast jede Fahrradart mit elektrischer Unterstützung. Bei der Entwicklung der Akkus und der Fahrzeugtechnik hat sich viel getan. Die E-Bikes sind stabiler, vielseitiger und leistungsfähiger geworden. Beim Kauf sollte man langfristig denken und auf Qualität achten – die hat ihren Preis. Dennoch steigen die Verkaufszahlen und immer neue Ideen kommen dazu.

Pendler und Technikbegeisterte freuen sich über den Zusatzantrieb. Radler mit geringerer Kondition können dank des Motors auch größere Touren und hügelige Strecken locker bewältigen. Elektrofahrräder sind sehr beliebt. Im Jahr 2023 gingen in Deutschland laut Zweirad Industrie Verband (ZIV) 2,1 Millionen E-Bikes über den Verkaufstresen. Damit wurden erstmals mehr E-Bikes (53 Prozent) als klassische Fahrräder (47 Prozent) verkauft. Der Durchschnittspreis für die Elektroräder stieg leicht an auf 2950 Euro (2022: 2800 Euro). Dagegen sank bei herkömmlichen Fahrrädern der Durchschnittspreis etwas auf 470 Euro (2022: 500 Euro). Der ZIV rechnet auch in den kommenden Jahren mit einem starken Fahrradmarkt.

Pedelec, S-Pedelec, E-Bike – was ist was?

Auch wenn sich umgangssprachlich der Begriff E-Bike etabliert hat – der korrekte Sammelbegriff für Fahrräder mit elektrischer Unterstützung lautet Elektrofahrrad. Der Allgemeinen Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) erklärt die Begriffsunterschiede:

Pedelec: Ein Elektromotor unterstützt den Pedelec-Fahrer, wenn dieser in die Pedale tritt. Diese Unterstützung arbeitet bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Die Motorleistung liegt bei maximal 250 Watt. Das Pedelec wird rechtlich wie ein Fahrrad behandelt. Es besteht keine Versicherungspflicht. Fahrer benötigen weder Zulassung noch Führerschein.

S-Pedelec: Tritt der Fahrer in die Pedale, unterstützt der Motor bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Danach wird die Motorunterstützung abgestellt. Maximal sind Motoren mit 500 Watt erlaubt. Es handelt sich rechtlich um ein Kleinkraftrad. Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein und eine Betriebserlaubnis, eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie ein Versicherungskennzeichnen haben. Das Tragen eines Helms ist Pflicht.

E-Bike im engeren Sinn: Auch wenn der Fahrer keine Beinkraft aufwendet, kann er dank des Elektromotors bis zu 20 km/h fahren. Gesteuert wird der Antrieb über einen Dreh- oder Schaltknopf am Lenker. E-Bikes gehören rechtlich zu den Kleinkrafträdern – genauer gesagt zu den Leichtmofas. Es besteht zwar keine Helmpflicht, Fahrer benötigen aber mindestens einen Mofa-Führerschein, ein Versicherungskennzeichnen und eine Betriebserlaubnis.

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Isabelle Modler arbeitet seit August 2014 als freie Journalistin in Berlin. Für den verbraucherblick schreibt sie über Themen wie Geldanlage, Immobilienfinanzierung, Steuern, Altersvorsorge und Versicherungen. Komplexe Sachverhalte erklärt sie anschaulich. Die sonst eher graue Materie kann sie farbig beschreiben. Außerdem liebt sie das Reisen – von unterwegs bringt sie viele Eindrücke, Fotos, Geschichten und praktische Tipps mit.