Tierbetreuung von der Steuer absetzen
Egal ob Füttern, Pflege oder Gassi gehen: Das Finanzamt beteiligt sich an den Betreuungskosten für den geliebten Vierbeiner, und zwar mit einem Steuervorteil von bis zu 4000 Euro pro Jahr für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen. Wichtig dafür ist, dass das Haustier von einem Hunde- oder Katzensitter zu Hause betreut wird.
Eine Tierpension ist zwar praktisch, jedoch entfällt bei dieser Form der Betreuung die Steuerermäßigung. Denn beim Steuerbonus heißt es schließlich „haushaltsnah“. Aber es gibt eine lohnende Ausnahme: das Gassi gehen. Für das Ausführen des Haustieres außerhalb der Wohnung erhalten Sie den Steuervorteil ebenfalls. Maximal 20.000 Euro können Sie als Betreuungs-kosten in der Steuererklärung angeben. Sie erhalten dann einen Steuerbonus auf 20 Prozent der Ausgaben, also maximal 4000 Euro.
Für unsere Beispielrechnung gehen wir davon aus, dass im Jahr 2023 einmal am Tag ein Gassigänger engagiert wurde. Die tägliche Stunde kostete 15 Euro. So kamen im Jahr ganze 5475 Euro zusammen. Den Steuerbonus gibt es auf 20 Prozent der Ausgaben, also 1095 Euro.
Wichtig: Bei Barzahlung gibts keine Steuerermäßigung. Sie benötigen immer eine Banküberweisung sowie eine Rechnung vom Tiersitter. Generell gilt die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst-
leistungen auch für andere Tätigkeiten wie zum Beispiel für die Fensterreinigung und die Gartenpflege.