15. Januar 2024

Tierbetreuung von der Steuer absetzen

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Egal ob Füttern, Pflege oder Gassi gehen: Das Finanzamt beteiligt sich an den Betreuungskosten für den geliebten Vierbeiner, und zwar mit einem Steuervorteil von bis zu 4000 Euro pro Jahr für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen. Wichtig dafür ist, dass das Haustier von einem Hunde- oder Katzensitter zu Hause betreut wird.

Eine Tierpension ist zwar praktisch, jedoch entfällt bei dieser Form der Betreuung die Steuerermäßigung. Denn beim Steuerbonus heißt es schließlich „haushaltsnah“. Aber es gibt eine lohnende Ausnahme: das Gassi gehen. Für das Ausführen des Haustieres außerhalb der Wohnung erhalten Sie den Steuervorteil ebenfalls. Maximal 20.000 Euro können Sie als Betreuungs-kosten in der Steuererklärung angeben. Sie erhalten dann einen Steuerbonus auf 20 Prozent der Ausgaben, also maximal 4000 Euro.

Für unsere Beispielrechnung gehen wir davon aus, dass im Jahr 2023 einmal am Tag ein Gassigänger engagiert wurde. Die tägliche Stunde kostete 15 Euro. So kamen im Jahr ganze 5475 Euro zusammen. Den Steuerbonus gibt es auf 20 Prozent der Ausgaben, also 1095 Euro.

Wichtig: Bei Barzahlung gibts keine Steuerermäßigung. Sie benötigen immer eine Banküberweisung sowie eine Rechnung vom Tiersitter. Generell gilt die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst-
leistungen auch für andere Tätigkeiten wie zum Beispiel für die Fensterreinigung und die Gartenpflege.

steuernsparen.de Carina Hagemann, Jochen Breunig, Alexander Müller und Anna Maringer bilden das Team der steuernsparen-Redaktion. Sie sind zwar erst seit Kurzem für den Blog tätig, haben aber bereits in mehr als 100 Beiträgen komplexe steuerliche Themen einfach erklärt. Dabei bringen Carina Hagemann, Alexander Müller und Jochen Breunig langjähriges Steuer-Know-how mit: Als Bachelor of Arts in Rechnungswesen, Steuern und Wirtschaftsrecht und Diplom Finanzwirte, prüfen sie die steuerliche Richtigkeit der Texte auf Herz und Nieren. Als Quereinsteigerin im Bereich Steuern übersetzt Anna Maringer, Master of Arts in Translationswissenschaften, zwar nicht in Fremdsprachen, dafür aber aus dem Steuer-Deutsch in eine verständliche Sprache.