17. Dezember 2023

Versicherung für Handy und Co

Wer wünscht sich nicht bei Verlust oder Defekt des Handys sofort Ersatz. Und alles ohne Komplikationen, einfach durch eine Versicherung. Es scheint ja auch so einfach, denn häufig wird beim Kauf eines neuen Gerätes im Laden eine Geräteversicherung gleich mit angeboten. Sie soll bei ungewolltem Fallenlassen, Bedienungsfehlern, Diebstahl oder Feuchtigkeitsschäden absichern. Ein Kosten-Airbag, der vor allem dann gerne in Anspruch genommen wird, wenn in der Vergangenheit bereits Verluste oder kostspielige Reparaturen angefallen sind.

Typisch sind solche Angebote für Smartphones und Tablets. Sie erscheinen vermeintlich als Rundum-Sorglos-Paket. Aber sie haben Tücken und Fallstricke. Meistens nutzen sie nur dem Vermittler und dem Versicherer. Solche Policen für Handyversicherungen sind in der Regel nicht nur teuer, sondern greifen auch in vielen Fällen nicht. Bei einem neuen Smartphone für zum Beispiel 1000 Euro kommen mit einer Geräteversicherung zusätzlich zwischen 10 und 30 Prozent des Preises pro Jahr dazu. Eine überflüssige Ausgabe, die man sich in den meisten Fällen sparen kann. Selbst, wenn das Smartphone tatsächlich kaputtgeht, bedeutet das noch längst nicht, dass die Versicherung auch zahlt. Die Geräteversicherer halten sich in den Vertragsbedingungen oft Hintertüren offen. Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich.

Vor allem bei einfachen Geräteversicherungen ist oft kein Schaden durch Diebstahl abgedeckt oder muss mit noch höheren Versicherungsbeiträgen abgesichert werden. Einige Policen beinhalten hohe Selbstbeteiligungen. Geht etwas kaputt, greift zuerst ein Selbstbehalt von zum Beispiel 100 Euro. Nur wenn die Reparatur des Schadens noch mehr kostet, legt die Versicherung Geld drauf. Es kann sein, dass der Versicherer im Schadensfall kein Geld für eine Reparatur bezahlt, sondern lediglich ein Ersatzgerät mit ähnlichem Leistungsumfang – was übrigens nicht immer zwingend das gleiche Modell sein muss. Keinerlei Entschädigung gibt es zudem, falls das Handy unbeaufsichtigt war. Auch bei Bedienfehlern, Viren oder kaputten Kleinteilen müssen Besitzer selbst für den Schaden aufkommen. Zudem sind Schäden bei Handy oder Tablet nicht immer gleich Totalschäden. In vielen Fällen lassen sich Unglücke wie ein gesprungenes Display bereits für viel weniger Geld reparieren als Sie im Jahr an Versicherungsbeitrag zahlen würden.

Mein Tipp: beim Kauf eines Elektrogerätes nicht unter Druck setzen lassen, gleich im Laden eine Geräteversicherung abzuschließen. Sollten Sie es doch getan haben, besteht immer noch die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. 

Dr. Annabel Oelmann ist seit April 2016 Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. Zuvor leitete sie sieben Jahre lang u.a. die Gruppe Finanzen und Versicherungen der VZ Nordrhein-Westfalen. Ihre Themenschwerpunkte sind Geldanlage, Kredite, Versicherungen und Altersvorsorge.