3. April 2019

Zu Wasser und in der Luft

© 503460235 Dean Drobot/Shutterstock

Ob es die Tour mit dem eigenen Boot ist oder ein Rundflug im Segelflugzeug – beidem haftet eine besondere Faszination an. Wer hat noch nicht davon geträumt, als Abenteurer die Welt zu erkunden, sie aus der Vogelperspektive wahrzunehmen oder selbst durch die Weiten des Meeres zu steuern? Der sichere Umgang mit den fremden Elementen wird mit Unabhängigkeit und Freiheit assoziiert. Doch wie aufwendig ist es, sich die nötigen Qualifikationen anzueignen? Wie kommt man möglichst unkompliziert an einen Führerschein zu Luft oder zu Wasser?

Nord- und Ostsee, Mecklenburgische Seenplatte und Bodensee: Im Grunde genommen ist Deutschland ein wahres Bootfahrerparadies. Mit zwei angrenzenden Meeren besitzt es eine Küstenlänge von 2389 Kilometern, rund 23.000 Kilometer Seewasserstraßen und 7350 Kilometer Binnenwasserstraßen. Wer das Land aus dieser Perspektive erkunden möchte, für den kann sich ein Bootsführerschein lohnen. Seit der Sportbootführerscheinreform 2012 gilt: Ab einer Motorisierung von 15 PS wird ein Sportbootführerschein (SBF) benötigt, auch bei einem Jet-Ski. Darunter dürfen Sportboote im deutschen See- und Binnenbereich – mit Ausnahme von Rhein und Bodensee – und ab einem Mindestalter von 16 Jahren führerscheinfrei gefahren werden. Als Sportboot wird ein Wasserfahrzeug bezeichnet, das mindestens einen Rumpf besitzt und zu Freizeitzwecken genutzt wird. Motorboote, Segelboote und -yachten mit und ohne Motorisierung zählen dazu; Floß, Kanu und Ruderboot dagegen nicht.

Voraussetzungen für Sportbootführerschein

Jeder Führerscheinbewerber muss sich zuvor ein ärztliches Zeugnis über ausreichendes Seh-, Farbunterscheidungs- sowie Hörvermögen ausstellen lassen. Falls Zweifel aufkommen: Hilfsmittel, wie Brillen oder Hörgeräte sind inzwischen erlaubt. Sofern innerhalb des vorhergehenden Jahres bereits ein SBF absolviert wurde, beispielsweise für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, ersetzt dieser das ärztliche Attest. Zudem benötigt der Prüfling einen gültigen Kfz-Führerschein oder ein polizeiliches Führungszeugnis, das seine Verantwortungsfähigkeit nachweist. Das Mindestalter im Bereich „Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel“ liegt bei 14 Jahren; für alle anderen Prüfungen bei 16 Jahren.
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