27. November 2023

Zum Mitnehmen?

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Ein Kaffee unterwegs, Essen nach Hause bestellt – das ist bequem, produziert aber viel Müll. Mit steigenden Umsätzen im Take-away-Bereich fallen auch mehr Einwegverpackungen an. Rund 280.000 Tonnen sind es deutschlandweit jährlich. Seit knapp einem Jahr sind etwa Restaurants, Bäckereien, Imbisse, Bistros und Lieferdienste verpflichtet, wiederverwendbare Verpackungen für ihre To-go-Waren anzubieten. Dafür gibt es unterschiedliche Mehrwegsysteme. Doch klappt das in der Praxis? Und wie sieht es mit mitgebrachten Behältern aus?

Nudeln in der Aluschale gibt es im Berliner Restaurant Amici Amici kaum noch. Inhaber Renato Clari hat schon im Winter 2022 Mehrwegbehälter angeschafft, für Pasta, Suppe und Beilagen. Sogar Pizza kann er in der Mehrweg-Box außer Haus verkaufen. „Wir müssen Gebühren bezahlen für die Verpackungen, für die Nutzung, fürs Waschen. Ich weiß nicht, wie viel es kostet, wahrscheinlich mehr als früher. Aber es ist ökologisch.“

Clari ist damit einer der Vorreiter in Sachen Mehrweg. Er hat sich auf ein neues System eingestellt, sogar noch vor Einführung der deutschlandweiten Mehrwegpflicht am 1. Januar 2023. Seitdem müssen Restaurants und Cafés, aber auch Kantinen und Supermärkte ihrer Kundschaft die Möglichkeit bieten, fertige Gerichte auch in Mehrwegverpackungen mit nach Hause zu nehmen. So ist es im Verpackungsgesetz geregelt. Dazu gehören auch deutliche Hinweise wie Schilder und Informationstafeln, die auf die Mehrwegbehälter hinweisen. Und: Essen in Mehrwegbehältern darf nicht teurer sein als Essen in der Einwegverpackung.

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Alena Hecker beschäftigt sich als freie Journalistin mit Verbraucherthemen aller Art. Sie hat bereits für die Stiftung Warentest und das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip gearbeitet und schreibt seit 2016 auch für verbraucherblick.