17. Dezember 2019

Allein daheim

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Ein Homeoffice hat viele Vorteile für den Arbeitnehmer: kein Arbeitsweg, weniger Ablenkungen durch Kollegen und Chefs und auch mehr private Erledigungen sind während der Pausen möglich. Diese Vorzüge nutzen immer mehr Angestellte. Aber auch Nachteile sind mit dem Arbeiten von daheim verbunden – vor allem, wenn es um Selbstorganisation und Arbeitsschutz geht. Dabei genießen Arbeitnehmer zu Hause grundsätzlich die gleichen Rechte wie ihre Kollegen im Büro.

Zu Hause arbeiten, das wünschen sich viele Büroarbeiter. Vier von zehn Arbeitnehmern tun das bereits, zumindest zeitweise. Das ist das Ergebnis einer Studie, die der Branchenverband Bitkom im Januar 2019 durchgeführt hat. Ein Homeoffice hilft, Familie und Job besser zu vereinen, die Fahrt ins Büro fällt aus und vielleicht laufen nebenher noch Wasch- und Spülmaschine. Allerdings muss sich der Arbeitgeber kulant zeigen. „Einen Anspruch darauf, im Homeoffice zu arbeiten, gibt es von Arbeitnehmerseite genau so wenig wie der Arbeitgeber die Arbeit zu Hause einfach anordnen darf“, sagt Nicola Simon, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kölner Kanzlei Wilde, Beuger, Solmecke. „Unter Umständen ist eine solche Option im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten. Sie muss individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer konkretisiert werden. Ist dies nicht der Fall, kommt es darauf an, was die beiden Vertragsparteien miteinander aushandeln.“

Haben sich beide darauf geeinigt, dass der Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten darf, muss der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz gewährleisten, der den gesetzlichen Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung entspricht. Er muss also bei Bedarf einen Schreibtisch zur Verfügung stellen sowie einen Schreibtischstuhl, eine Lampe, einen Computer, ein Telefon, technische Infrastruktur – eben alles, was der Arbeitnehmer zum Arbeiten benötigt. Häufig ist das jedoch unpraktisch. „Dann wird der Arbeitnehmer sich selbst besorgen, was er braucht, möglicherweise in einem vom Arbeitgeber festgesetzten finanziellen Rahmen“, erläutert die Fachanwältin. Der Arbeitnehmer reicht seine Belege beim Arbeitgeber ein und bekommt die Ausgaben erstattet.

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Bettina Blaß ist seit über 15 Jahren selbstständige Verbraucherjournalistin und Trainerin für Internetthemen. Zuvor war sie Redakteurin für die WISO Monats-CD und bei der G+J Wirtschaftspresse Online stellvertretende Redaktionsleiterin. Ihr Fokus liegt auf den Themen Internet, Finanzen und Immobilien. Privat schreibt sie für ihr Reise- und Genussblog Op jück.