18. Juni 2020

Die Rechnung kommt später

Zahlungsprobleme bei Strom- und Heizkosten

Stromsperren? Das ist doch ein Problem von Menschen am Rande der Gesellschaft mit vielen Schulden. So ist oft die Meinung derjenigen, die nicht betroffen sind. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz schätzt jedoch, dass mindestens jeder Fünfte zeitweise Zahlungsprobleme bei den Energiekosten hat – vor Corona wohlgemerkt. Kleine Freuden des Alltags können durch gestiegene Strompreise zum Luxusgut werden. In unserer Beratung haben wir viele Beispiele dafür.

Da ist der verwitwete Rentner, der sich den Strom für seine Aquarien nicht mehr leisten kann – und es trotzdem tut, weil die Fische einzige Weggefährten sind. Wem das zu exotisch klingt, der denke mal an eigene sensible Bereiche: die schmerzlindernde warme Dusche bei Rückenschmerzen oder groß dimensionierte Unterhaltungselektronik wie etwa eine Heimkinoanlage. Solche Lieblingsbereiche sind nicht antastbar – Stromkosten hin oder her.

Energieschulden haben nicht immer mit finanzieller Not oder gar mit mangelnder Zahlungsmoral zu tun. Bei Krisen oder Krankheiten reicht die Kraft oft nicht aus, um sich rechtzeitig um alles zu kümmern. Auch ABGs lesen, Widersprüche einlegen und den Tarif fristgerecht wechseln ist nichts für jeden. Mal sind es unerwartete Verbrauchskosten und technische Pannen, mal schlägt das Schicksal zu. So gab es in der Beratung schon „Technik-Opfer“, bei denen ein falsch installierter Zähler einer PV-Anlage zu enormen Stromschulden führte. Und ein ungedämmter elektrischer Wasserspeicher verheizte unbemerkt in einem leer stehenden Gebäude einen Jahresstromverbrauch in wenigen Monaten.

Meist hat man für solche unvorhergesehenen Belastungen Notreserven. Aber was ist, wenn mehrere Strapazen die Rücklagen auffressen, wenn Verbindlichkeiten aus weiteren Verträgen auf Einkommenseinbußen stoßen? Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise werden viele Menschen erstmals in eine solche Situation bringen. Zwar wurde ein Zahlungsmoratorium für Dauerschuldverhältnisse bis Ende Juni vereinbart. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben – die Rechnung kommt später.

Falls es Sie getroffen hat, legen wir Ihnen folgende vier Ratschläge ans Herz:
1. Schämen Sie sich nicht. Stromzähler können jeden verzweifeln lassen.
2. Nehmen Sie sofort Kontakt mit dem Versorger auf und bitten um eine Fristverlängerung, damit keine Mahn- oder Inkassokosten entstehen.
3. Lesen Sie den Zähler regelmäßig ab und prüfen Sie, ob Sie den Strom, der Ihnen in Rechnung gestellt wird, auch verbraucht haben, denn Abrechnungen basieren oft auf hochgerechneten Zählerständen.
4. Verlassen Sie sich nicht allein auf das Internet und das eigene Expertentum. Beratungsangebote bei Energieschulden und rechtlichen Problemen sowie Informationen zum Thema Stromsperre finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Antje KahlheberAntje Kahlheber leitet die Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Auf Grundlage jahrelanger Beratungserfahrung mit Energieschuldnern setzt sie sich für Vereinfachungen beim Energiebezug ein.

Mehr lesen Sie in verbraucherblick 06/2020.

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