23. Januar 2021

Steuern in der Pandemie

© Aon Khanisorn/Shutterstock

Im Jahr 2020 hat es einen enormen wirtschaftlichen Einbruch gegeben. Die Corona-Pandemie schickte Millionen Menschen in Kurzarbeit und ins Homeoffice und brachte Selbstständigen und Angestellten viele Existenzsorgen. Doch immerhin gibt es neben staatlicher Unterstützung auch fürs Steuerjahr 2020 wieder Möglichkeiten zum Steuernsparen. Auf welche Weise lassen sich böse Überraschungen vermeiden? verbraucherblick hat die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

Da sich die steuergesetzliche Basis aktuell fast so schnell verändert wie die Situation der Pandemie, bleibt vieles im Fluss. Die folgenden Tipps wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Die Angaben beruhen auf dem Stand bei Redaktionsschluss Ende Dezember 2020. Aktuelle Entwicklungen und Empfehlungen zum Themenfeld Corona und Steuern finden Sie auf der Website steuernsparen.de.

Steuern auf Kurzarbeitergeld Wer im Corona-Pandemie-Jahr 2020 Kurzarbeitergeld erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben – zumindest bei Einkünften über 410 Euro. Diese Tatsache dürfte für viele überraschend kommen, denn auf das eigentliche Kurzarbeitergeld ist keine Steuer fällig. Besonders in krisengeschüttelten Branchen wie der Hotellerie, Gastronomie und Touristik sollten sich Beschäftigte den 31. Juli als Abgabetermin der Einkommensteuererklärung dick in den Kalender eintragen. Und auch etwas Geld zurücklegen, denn viele der rund sieben Millionen Kurzarbeiter in Deutschland müssen mit einer unangenehmen Steuerüberraschung rechnen.

 

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