15. Juli 2022

KA-RL 1962

© Roman Zaiets/Shutterstock

Wer ein neues oder gebrauchtes Auto kauft oder sein altes Gefährt abmeldet, muss sich auch um das Nummernschild kümmern. Ein Fahrzeug ohne Nummernschild zu fahren, ist in Deutschland nicht erlaubt. Zur Überführung eines gekauften Autos braucht man außerdem ein Kurzzeitkennzeichen, wenn der Wagen noch nicht zugelassen ist. Einfacher ist es mittlerweile beim Umzug in eine andere Stadt: Das alte Kennzeichen kann mitgenommen werden, auch wenn eine andere Zulassungsstelle zuständig ist.

Durch das Nummernschild ist jeder Autohalter eindeutig identifizierbar. Sie bestehen aus dem Unterscheidungszeichen, umgangssprachlich auch Ortskürzel genannt, und einer Erkennungsnummer, die aus einem oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern besteht. Das Ortskürzel verweist auf den Zulassungsbezirk. Rechts neben dem Ortskürzel sind zwei Plaketten abgebildet: Die Prüfplakette gibt darüber Auskunft, wann die nächste Hauptuntersuchung ansteht. Die Stempelplakette zeigt das Wappen des Bundeslandes sowie den Namen der Zulassungsbehörde.

Umzug in andere Stadt

Der Umzug in eine andere Stadt geht meist mit viel Stress einher. Wer ein Auto besitzt, muss dieses ummelden. Dabei kann er jedoch sein altes Nummernschild behalten, wenn er das möchte – und zwar bundesweit. Wer also von Berlin nach Stuttgart zieht, darf auch mit dem „B“ vorn auf dem Nummernschild durch Stuttgarts Straßen fahren. Der Gang zur Behörde bleibt dem Autofahrer trotzdem nicht erspart. Der Zulassungsstelle am neuen Wohnort muss nämlich auch dann, wenn das alte Kennzeichen bleiben soll, der Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigung Teil I, vorgelegt werden. Diese muss übrigens auch schon dann vorgelegt werden, wenn man innerhalb eines Zulassungsbezirkes umzieht, weil auch in diesem Fall die neue Adresse eingetragen werden muss. Maßgeblich dafür ist die neue Adresse, die sich aus dem Personalausweis oder von einer Meldebescheinigung ergeben muss. Wer ohne Wechsel des Autokennzeichens umzieht, spart aber zumindest das Geld für die Prägung des neuen Nummernschildes. Eine Verwaltungsgebühr fällt trotzdem an. Wie hoch diese ist, hängt von der konkreten Behörde ab.

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Dr. Alisha Ricard hat Jura an der Universität Mainz mit den Schwerpunkten Kartell- und Gesellschaftsrecht studiert. Sie hat journalistische Erfahrung bei der Börsen-Zeitung, dem Handelsblatt und dem ZDF gesammelt. In der verbraucherblick-Redaktion schreibt sie ebenso gerne über die „trockenen“ Themen aus dem Zivilrecht wie aufregende Reiseberichte.