12. April 2016

Warum Sie bei Schufa und Co genau hinschauen sollten

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Immer wieder ist zu hören, dass Auskunfteien falsche Informationen in ihren Datenbanken haben. Wer seine Rechte kennt, kann als Verbraucher dafür sorgen, dass über ihn nur Zutreffendes gespeichert wird.

Online einkaufen, Konto eröffnen, Kredit aufnehmen, Wohnung mieten, Mobilfunkvertrag abschließen: Bei vielen gängigen Geschäften versuchen Anbieter, die Zahlungsfähigkeit ihrer potenziellen Kunden einzuschätzen. Oft bedienen sie sich dabei der Dienste der Schufa und anderer sogenannter Auskunfteien. Die Schufa hat in diesem Bereich sicherlich eine Stellung, wie sie etwa Tempo für Taschentücher besitzt – die Marke ist sprachlich zum Stellvertreter der ganzen Branche geworden. Das Drohen mit einem „Schufa-Eintrag“ ist zwar verboten, dennoch ist die Formulierung sehr gängig.

Der Marktführer und seine Konkurrenten verfolgen das gleiche Geschäftsmodell: Daten über Verbraucher sammeln und aus diesen sogenannte Scorewerte errechnen, die etwas über die Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft einzelner Menschen aussagen sollen. Laut Gesetz darf jeder Daten bei Schufa & Co abfragen, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Dafür reicht es zum Beispiel aus, wenn für das anfragende Unternehmen im Falle des Vertragsabschlusses das Risiko eines finanziellen Ausfalls besteht.

Neben der Schufa gibt es vier weitere große Anbieter von Bonitätsauskünften in Deutschland: Bürgel, Creditreform Boniversum, Deltavista und Infoscore Consumer Data.

Zunächst einmal werden die Informationen erhoben, die nötig sind, um einen Menschen zu identifizieren, also Name, Adresse und eventuell auch das Geburtsdatum. Mögliche Angaben aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen gehören bei allen Anbietern ebenfalls dazu. Hinzu kommen Informationen von Inkassofirmen, die mitunter zur gleichen Unternehmensgruppe zählen. Die errechneten und nach außen übermittelten Scorewerte der vergangenen zwölf Monate werden ebenfalls gespeichert. Die Auskunfteien dürfen laut Gesetz die Daten unterschiedlich lange speichern, zum Teil mehrere Jahre. Ein Unterschied zwischen den Anbietern besteht darin, ob sie nur negative Daten zur Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft sammeln – oder wie Schufa und Creditreform Boniversum auch positive.

Bei der Schufa zum Beispiel liefern Vertragspartner, die regelmäßig Daten abfragen, also beispielsweise Banken oder Mobilfunkanbieter, im Gegenzug Angaben über die Betroffenen zurück. Begleicht ein Kunde seine Rechnungen beim Versandhändler oder dem Mobilfunkanbieter regelmäßig, gilt dies als positiv zu bewertende Nachricht. Deltavista indes betont, keine Informationen zur Anzahl von Kreditkarten, Girokonten, Telefonverträgen und ähnlichem zu erfassen. Es kursiert die Vermutung, dass Verbraucher ihre Bonitätsbewertung generell positiv beeinflussen könnten, indem sie eine hohe Zahl von Kreditkarten und Girokonten reduzieren.

Würden Auskunfteien nur Informationen zu konkreten Zahlungsausfällen und anderen aus finanzieller Sicht negativen Ereignissen sammeln und diese interessierten Unternehmen mitteilen, wäre das Aufsehen um ihre Arbeit wohl wesentlich geringer. Viel Kritik entzündet sich am sogenannten Scoring-Verfahren. Dabei werden mithilfe von Mathematik und Statistik anhand von Vergleichsgruppen Wahrscheinlichkeitswerte zum Zahlungsausfallrisiko einzelner Verbraucher ermittelt. Dann heißt es etwa, die Rückzahlungswahrscheinlichkeit liege bei 96,98 Prozent.

Auskunfteien sind nach aktueller Gesetzeslage und Rechtsprechung nicht verpflichtet offenzulegen, wie sie ihre Scorewerte berechnen. Lediglich die gespeicherten personenbezogenen Daten müssen auf Anfrage mitgeteilt werden. Dadurch lässt sich nicht nachvollziehen, ob zum Beispiel die herangezogene Vergleichsgruppe überhaupt passt.

Einmal pro Kalenderjahr hat jedoch jeder Verbraucher das Recht auf eine kostenfreie Selbstauskunft nach Paragraf 34 des Bundesdatenschutzgesetzes. Wer einen Fehler in der Selbstauskunft entdeckt, sollte handelt, denn falsche Informationen können die Bewertung verschlechtern und so z.B. einem Kredit im Wege stehen. In verbraucherblick 04/2016 erklären wir Ihnen wie Sie bei dabei vorgehen können.

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