24. Mai 2016

So vermeiden Sie den Ärger mit den Nachbarn

© lakov Filimonov/Shutterstock.com
Streit unter Nachbarn ist so alt wie das Konzept der Nachbarschaft selbst. Des Nachbars Musik ist zu laut, er kocht komisch riechende Dinge und raucht dabei, und manchmal schreit er nachts die Katze an. Das alles darf er, um seine eigene Persönlichkeit zu entfalten – aber nur in begrenztem Rahmen.

Diese Grenze überquert er dann, wenn er Gesetze verletzt oder sie erheblich beeinträchtigt. Was als erhebliche Beeinträchtigung gilt, ist zum einen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, zum anderen definieren das verschiedene Bundesländer und natürlich auch die Gerichte ganz unterschiedlich. Es ist also nicht ganz unkompliziert. So wie im Fall von Sigrid Lomsky. Sie mag den Blick ins Grüne. Als sie mit ihrer Familie nach einem Altersruhesitz sucht, gibt die Aussicht vom Balkon aufs Nachbargrundstück den Ausschlag. Sie kaufen die Wohnung. Doch nach einigen Jahren verkauft der Nachbar mit dem schönen Garten das Grundstück. Die neuen Eigentümer bauen darauf ein Haus, mit Garage und hoher Mauer. Lomsky tritt mit ihnen in Kontakt, fragt ob da noch mehr gebaut werde. Die Antwort: Keine Sorge, das werde noch sehr schön, mit Kirschbäumen und Blumenkästen. Doch es kommt anders. Statt Kirschbäumen und Blumenkästen verlängerten die Nachbarn ihre Garage durch einen Schuppen und einen Carport. Weder Lomsky noch den anderen Miteigentümern ihres Mehrfamilienhauses gefällt der neue Ausblick. Seit die Nachbarn ihre Anbauten erweitert haben, anstatt wie versprochen Kirschbäume und Blumenkästen anzulegen, haben die beiden Parteien nicht mehr miteinander gesprochen. Die Fronten sind verhärtet. Was tun?

Den Nachbarn sucht man sich selten aus – obwohl man Tür an Tür mit ihm wohnt und sich so oft näher ist, als es einem lieb ist. Manche Nachbarn kommen gut miteinander aus, andere hassen sich bis aufs Blut. Lärm zählt dabei zu den häufigsten Ursachen für Streit: vom frühmorgendlichen Rasenmäher bis zur abendlichen Gartenparty. Doch Sie müssen nicht alles hinnehmen. Nachbarn haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. In verbraucherblick 05/2016 klären wir Sie auf!

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