3123 - welcher Steuersatz

  • Ich habe mal eine Frage, vermutlich habe ich einen Denkfehler. :/


    Facebook Werbeanzeigen oder Etsy Rechnungen mit 0% verbuche ich auf der 3123 .

    Nun kann ich rechts ja noch den Steuersatz auswählen.

    Als Vorgabe erscheint immer 19%.


    :?: Ist das richtig oder muß ich es auf 0% setzen?

  • weder das eine noch das andere - du hast hier innergemeinschaflliche Leistungen vorliegen (daher ja auch das Konto 3123). Da muss ein Steuersatz stehen mit 19% USt / 19% VSt, denn du musst die Umsatzsteuer abführen, darfst aber im Gegenzug dann die Vorsteuer ziehen (außer du bist Kleinunternehmerin oder hast steuerfreie Umsätze).

  • weder das eine noch das andere - du hast hier innergemeinschaflliche Leistungen vorliegen (daher ja auch das Konto 3123). Da muss ein Steuersatz stehen mit 19% USt / 19% VSt, denn du musst die Umsatzsteuer abführen, darfst aber im Gegenzug dann die Vorsteuer ziehen (außer du bist Kleinunternehmerin oder hast steuerfreie Umsätze).

    quasi an Buhl, hinsichtlich dieses Punktes bin ich etwas sauer über Buhl.

    1.) Diese Darstellung wäre notwendig, um eindeutig zu sein, ist nur leider nicht der Fall im Programm,

    2.) dürfte das Programm überhaupt keine Auswahl, die dazu noch so irritierend ist, anbieten. Es kann nur einen korrekten Steuersatz für das Konto geben!


    An HexeSandy: Wenn Du weißt, was raus kommen muss, einfach mal selbst ausprobieren (kann ja im Demomandanten passieren). Probieren geht über studieren, wie man so schön sagt. Falls nicht, habe ich es für dich ausprobiert.

    Du musst 19% auswählen, die intuitiv richtigen 0% führen leider zu keinerlei USt-Buchungen.

  • einfach einmal die Datev-Eigenschaften von 3123 ansehen und schon wird klar dass 19% USt/VSt - automatisch gebucht werden.

    sozusagen Reverse-Dingsda

    Zitat

    AV 3123 Sonstige Leistungen eines im anderen

    EU-Land ansässigen Unternehmers

    19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer

    Und *AV bedeutet automatische Errechnung der Vorsteuer

  • Seit dem update wurden bei den Konten die sinnvollen Voreinstellungen seitens Buhl einfach nicht gemacht. In dem Fall 3123 habe ich mal geschaut wie das eingestellt ist und was auswählbar ist. Bei mir wurde 19% vorausgewählt, aber 16 und 0 sind umstellbar. Im Kontenplan könnte man für das Konto aber einen fixen Wert von 19% einstellen, nur hat sich Buhl eben die Arbeit gespart, den Kontenplan ordentlich vorzukonfigurieren.


  • Das ist schon klar.

    Ich wähle die 3123 und beim Steuersatz werden dann rechts 19% angezeigt.

    Aber man kann den Steuersatz manuell auf 0% oder 16% ändern.


    Und ich hab gerade Honig im Kopf...... normal würde ich 19% wählen, da aber auf den Rechnungen 0% stehen verwirrt das Ganze etwas.

  • normal würde ich 19% wählen, da aber auf den Rechnungen 0% stehen verwirrt das Ganze etwas.

    wähle 19% da steht doch auch 19% USt/VSt es wird im Hintergrund eine Umbuchung gemacht dass es 0 auf 0 aufgeht (Revese charge § 13 UStG)

    (16% war während der temp. Steuersenkung Kontenplan wurde anscheinen noch nicht per Update geändert) 0% ist grundsätzlich falsch, da es sich um steuerbare Leistung handelt.

  • Nunja ich bin kein Experte aber Facebook Gebühren gehört MM nicht auf dieses Konto.


    und für Etsy:

    Das Reverse Charge Verfahren für Etsy Verkäufer

    In verständlichen Worten bedeutet das Reverse-Charge Verfahren für Etsy Verkäufer, dass du selbst die fehlende Umsatzsteuer an dein örtliches Finanzamt zahlen musst. Das sind 19 % auf alle Etsy Gebühren. Du meldest den Betrag der Nettogebühren über die Umsatzsteuererklärung und das Finanzamt wird einen Bescheid über die abzuführende Umsatzsteuer erstellen.

  • Moin,

    sowohl die Facebook als auch die Etsy Gebühren unterliegen dem Reverse-Chargeverfahren. Lässt sich durch Google relativ leicht heraus finden. (Amazon und Google Ads Gebühren ebenso)

  • Kleinunternehmer irgendwann, das sie für lange Zeit die Ust. nicht zahlten

    Kleinunternehmer: ;)

    Zitat

    Als Kleinunternehmer stellen Sie Ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt. Im Gegenzug dürfen Sie aber auch keine Vorsteuer abziehen.

  • Bei Reverse Charge muss der KU USt zahlen. Darf sich aber keine Vst. ziehen. Bitte Hausaufgaben machen.

    Edith: Dozent hat recht.


    Deswegen krachts irgendwann bei den ganzen KU die mit ausländischen Portalen Geschäfte machen.

  • Kleinunternehmer: ;)

    wenn ein Kleinunternehmer sich gegenüber einem Leistenden als Unternehmer ausgibt und dieser deshalb eine Reverse-Charge-Rechnung stellt, hat der Kleinunternhmer die USt abzuführen - soweit mein Wissensstand

    So ist es. Und er kann insoweit keine Vorsteuer gegenrechnen. Der Kleinunternehmer bleibt also auf dem Betrag hängen.