Verlustvortrag eintragen in Einkommensteuererklärung

  • Hallo.


    Ich habe eine Frage. Ich habe viel nachgeschaut und keine Antwort bekommen, deshalb bin ich hier und biete Ihre Hilfe.


    Ich beginne meine Arbeit im Jahr 2021. Im Zeitraum 2018-2020 habe ich meinen Masterstudium gemacht und habe noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Dies ist mein erstes Jahr, in dem ich Steuererklärung mache. Wie kann ich den Verlustvortrag eintragen?


    Soll ich ein Formular nur für 2021 einreichen und eine Gesamtsumme meiner Ausgaben als Werbungskonsten angeben? Oder sollte ich für jedes Jahr ein Formular einreichen und meine Ausgaben auf den vorherigen Formularen eintragen?


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe eine Frage. Ich habe viel nachgeschaut und keine Antwort bekommen,

    Also das kann ich nun wirklich nicht glauben. Bitte nutze einfach noch einmal die erweiterte Forumssuche mit Begriffen wie Verlustrücktrag oder Verlustvortrag. Da findest Du jede Menge Infos zum Thema und insbesondere auch mehrfach die Antwort auf Deine o.g. Frage.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Verlustvortrag eintragen im Erst“ zu „Verlustvortrag eintragen in Einkommensteuererklärung“ geändert.
  • Ich habe eine Frage. Ich habe viel nachgeschaut und keine Antwort bekommen,

    Also das kann ich nun wirklich nicht glauben. Bitte nutze einfach noch einmal die erweiterte Forumssuche mit Begriffen wie Verlustrücktrag oder Verlustvortrag. Da findest Du jede Menge Infos zum Thema und insbesondere auch mehrfach die Antwort auf Deine o.g. Frage.

    Hab ich schon gesucht. Aber kann ich leider diese Frage finden. Aber diese hat mein Frage nicht geanwortet.

  • Da die Einkommensteuer immer eine Jahressteuer ist, musst du auch für jedes Jahr eine Erklärung abgeben. Aus dieser wird dann anhand der Angaben - sofern die Voraussetzungen gegeben sind - eine gesonderte Verlustfeststellung auf den 31.12. des entsprechenden Jahres erfolgen. Es empfiehlt sich deshalb, mit dem ältesten Jahr anzufangen.

    Aber: bitte dann auch alle Einnahmen angeben, nicht nur die Ausgaben für das Studium (also falls Studentenjob über Steuerkarte muss diese mit eingetragen werden), eventuelle Bezüge wie Bafög ....

  • Da die Einkommensteuer immer eine Jahressteuer ist, musst du auch für jedes Jahr eine Erklärung abgeben. Aus dieser wird dann anhand der Angaben - sofern die Voraussetzungen gegeben sind - eine gesonderte Verlustfeststellung auf den 31.12. des entsprechenden Jahres erfolgen. Es empfiehlt sich deshalb, mit dem ältesten Jahr anzufangen.

    Aber: bitte dann auch alle Einnahmen angeben, nicht nur die Ausgaben für das Studium (also falls Studentenjob über Steuerkarte muss diese mit eingetragen werden), eventuelle Bezüge wie Bafög ....

    Hallo, ich danke Ihnen für Ihre geduldige Antwort, sie ist wirklich sehr hilfreich!


    Ich möchte auch fragen, ob ich, wenn ich meine Steuererklärungen für 2018, 2019 und 2020 einreiche und meine Verlustvorträge erkläre, dem Finanzamt meine früheren Verlustvorträge in meiner Steuererklärung für 2021 mitteilen muss? Oder weiß das Finanzamt selbst Bescheid und verrechnet automatisch meine früheren Verlustvorträge?


    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte auch fragen, ob ich, wenn ich meine Steuererklärungen für 2018, 2019 und 2020 einreiche und meine Verlustvorträge erkläre, dem Finanzamt meine früheren Verlustvorträge in meiner Steuererklärung für 2021 mitteilen muss? Oder weiß das Finanzamt selbst Bescheid und verrechnet automatisch meine früheren Verlustvorträge?

    Du hast Dir aber auch wirklich keinerlei Mühe gemacht, die von uns mehrfach verlinkten Beiträge oder auch Trefferlisten nachzuvollziehen bzw. zu lesen, oder? Das ist nun wirklich diverse Male schon beantwortet worden. Auch das Prozedere dazu. Also bitte einfach auch einmal lesen.


    Und selbst Deine Programmhilfe sollte Dir, bei Eingabe der genannten einschlägigen Suchwörter, die Vorgehensweise und den Weg dahin zeigen.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast Dir aber auch wirklich keinerlei Mühe gemacht, die von uns mehrfach verlinkten Beiträge oder auch Trefferlisten nachzuvollziehen bzw. zu lesen, oder?

    Das ist auch mein Eindruck. :whistling:

    In dem Artikel von Buhl steht ja nun wirklich alles anschaulich drin - auch seine letzte Frage erübrigt sich damit.

  • Es empfiehlt sich deshalb, mit dem ältesten Jahr anzufangen.

    Daher mein Vorschlag - wie erwähnt, die Verlustvorträge werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, gesondert festgestellt und damit beim Finanzamt bekannt.

  • Ich habe auch die Frage: Wie müss ich den bereits festgestellten Verlustvortrag eintragen.

    Ich habe einen Bescheid des Verlustvortrags aus 2019 ausgestellt im Januar 2022.


    Ich benutze die Software Wiso Steuer 2023.

    "Verlustvortrag" finde ich dort nur einmal unter Sonstiges aber die Optionen dort passen alle nicht. Man kann Einkünfte eingeben oder einen Freibetrag für bestandsgeschützte Alt-Anteile (Investmentanteile von vor 2009) (siehe Bild).


    Der Hinweis von buhl.de hilft mir nicht weiter:

    "Du musst lediglich in Zeile 7 der Anlage „Sonstiges“ auswählen, dass zum Ende des letzten Steuerjahres ein Verlustvortrag festgestellt wurde."

  • Ich habe einen Bescheid des Verlustvortrags aus 2019 ausgestellt im Januar 2022.

    Wenn ein verbleibender Verlust auf den 31.12.2019 festgestellt wurde, der nicht nach 2018 zurückgetragen werden soll oder kann,

    besteht für das Jahr 2020 Erklärungspflicht, Falls 2020 keine Verrechnung möglich ist, wird der Verlust nach 2021 vorgetragen und

    ggf. weiter nach 2022. Du kannst die Jahre 2020 und 2021 nicht überspringen. In die Erklärung für 2022 gehört erst ein verbleibender

    Verlust auf den 31.12.2021.

  • Ich habe einen Bescheid des Verlustvortrags aus 2019 ausgestellt im Januar 2022.

    ...
    Ich benutze die Software Wiso Steuer 2023.

    ...
    Der Hinweis von buhl.de hilft mir nicht weiter:

    Weshalb eben ggf. zuerst die Einkommensteuererklärungen 2020 und 2021 abzugeben sind. Wenn dann noch ein verbleibender Verlustvortrag besteht, ist dieser auf die genannte Weise einzutragen.

  • Einkommensteuererklärungen für 2020 und 2021 habe ich abgegeben und sind schon erledigt.

    Ein anderes Finanzamt war mit der Einkommenserklärung von 2018-2019 noch beschäftigt (lange untätig) und hat erst nach Einspruch den Verlustvortrag akzeptiert. Den Bescheid über den Verlustvortrag habe ich somit erst seit Januar 2022.


    "auf die genannte Weise einzutragen"

    "Zeile 7 der Anlage „Sonstiges“" passt für die Software von Wiso nicht
    wenn ich in der ganzen Software Wiso 2023 nach "Verlustvortrag" suche, finde ich nur die beschriebene und gezeigt Seite

  • Einkommensteuererklärungen für 2020 und 2021 habe ich abgegeben und sind schon erledigt.

    Ein anderes Finanzamt war mit der Einkommenserklärung von 2018-2019 noch beschäftigt (lange untätig) und hat erst nach Einspruch den Verlustvortrag akzeptiert.

    Dan n hätten die den Vorgang eigentlich insgesamt an das neue FA abgeben müssen. So muss das neue FA dann erst einmal die Jahre 2020 und 2021 insoweit nach § 10d EStG berichtigen bzw. die auf den jeweiligen 31.12.d.J. verbleibenden Verlustvorträge feststellen.


    ... finde ich nur die beschriebene und gezeigt Seite

    Welche ja zutreffend ist.

  • Den Bescheid über den Verlustvortrag habe ich somit erst seit Januar 2021.

    Oben schreibst du:

    Ich habe einen Bescheid des Verlustvortrags aus 2019 ausgestellt im Januar 2022.

    Gleich, was jetzt richtig ist, deine Bescheide für 2020 und ggf. auch für 2021 werden von Amtswegen geändert. Falls für 2020 ein positiver Gesamtbetrag

    der Einkünfte festgestellt wurde, wird der Verlust zunächst damit verrechnet. Sollte noch ein Verlust für 2021 übrig bleiben, wird der nach 2021 vorgetragen.

    Auch da erfolgt dann die Verrechnung mit einem eventuell vorhandenen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte.

    Diese Verrechnungen kann man für jedes Jahr auch selbst ausrechnen, dann sieht man, ob überhaupt noch etwas für 2022 übrig bleibt.

  • ... deine Bescheide für 2020 und ggf. auch für 2021 werden von Amtswegen geändert.

    Wenn das neue FA Kenntnis davon erhält. Da scheint ja bei dem Zeitrahmen etwas zu haken. Wenn er sich nicht beim FA umgemeldet hat und denen neue Anschrift und ggf. auch Steuernummer mitgeteilt hat, wird er da lange warten können. ;)

  • ja sorry, 2022 ist richtig, hatte ich grade noch korrigiert


    ok, cool

    danke für die Infos


    wenn das die richtig Stelle zum Eintragen in der Software ist:
    Dort kann man nur positive Einkünfte eintragen oder den Freibetrag für bestimmte alte Investments

    Wo sollte ich dann den Verlustvortrag eingeben?


    außerdem steht da "laut Feststellungsbescheid von 31.12.2021"

    kam bei mir ja aber 01.2022