Hinsichtlich einer Nachvollziehbarkeit und Prüfung von Aussagekraft und Rechtsverbindlichkeit einer Info-Quelle:
Das benannte Zitat ist von wem bzw. woher?
Zitiert hat er wohl nicht, eher subsumiert. Allerdings m.E. unvollständig und so in Auszügen dann auch nicht ganz "verwertbar".
Im Prinzip ist das alles in den von mir oben #4 verlinkten FAQ des BMF bzw. dem zugehörigen BMF-Erlass nachlesbar. Da steht wirklich alles drin, was hier schon aufgezählt wurde. Allerdings vollständig und im jeweiligen Zusammenhang.