Hallo
vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem helfen. Mein Finanzamt ist nicht mehr bereit meine Kinderfreibeträge für das laufende Jahr 2010 anzuerkennen und hat die Vorauszahlung eines Betrages von 2345 Euro festgesetzt. Mir wurde erklärt, dass ich die geleistete Vorauszahlung mit der Steuererklärung für 2010 zurückholen könnte. Gleichzeitig kam die Festsetzung für die Vorauszahlung des Betrages für 2011, so das ich in 2011 alle 3 Monate einen Betrag von 588 Euro an das Finanzamt überweisen muss.
Meine Frau und ich sind beide berufstätig. Meine Tochter, 21 Jahre alt, studiert und ich habe monatliche Aufwendungen von 900 Euro. Das interessiert das Finanzamt nicht, „da ich ja Kindergeld bekomme und genug verdiene“. Bafög gibt es nicht. Mein Sohn 18 Jahre alt geht zum Gymnasium, wohnt zu hause, bekommt Kindergeld und hat kein Einkommen.
Den Betrag für die Vorauszahlung hat das Finanzamt aus meinen und den Einkünften meiner Frau aus dem Jahr 2009 ermittelt. Die Freibeträge für 2 Kinder wurden dabei nicht mehr berücksichtigt.
Mein Einspruch wurde mit der Begründung, „dass ist ab 2010 so“ zurückgewiesen.
Ich konnte bis jetzt niemanden finden den es ebenso ergeht.
Gibt es eine solche Regelung, die es dem Finanzamt erlaubt die Kinderfreibeträge erst rückwirkend anzuerkennen ?
Vielen Dank für Eure Mühe
Gruß
Acker